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20.12.2024 good-news
Endlich ein mehrheitsfähiger Kompromiss mit dem vollständigen Systemwechsel:
Keine Besteuerung von fiktiven Einkommen mehr wegen dem selbstgenutzten Wohneigentum. Der ungerechte Eigenmietwert wird endlich abgeschafft.
- Das wird zur Vereinfachung des Steuersystems führen.
- Der Fehlanreiz für die hohe Hypothekar Verschuldung entfällt, Schulden machen wird nicht mehr belohnt und sparen wird nicht mehr bestraft.
- Das Amortisieren des Hypotheken führt zu Mehreinnahmen beim Staat bezw. zu etwas höheren Steuern der Eigentümer, aber im Gegenzug zu viel grösseren Einsparungen durch Reduktion oder den Wegfall von Zinsen an die Banken, ingesamt wird es das Budget der Hypothekarnehmer entlasten.
- Mit einem zeitlich und betragsmässig begrenzten Schuldzinsabzug für Ersterwerber wird der Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung erfüllt. Jungen Familien soll der Zugang zu Wohneigentum erleichtert werden. So wird sichergestellt, dass Wohneigentum für Junge kein Traum bleibt.
- Mit dem Wegfall des Eigenmietwertes entfallen konsequenterweise die bisherigen Abzugsmöglichkeiten für die selbstbewohnte Liegenschaft (Schuldzinsabzug und Unterhaltsabzug). Zur Förderung von energetischen Sanierungen und Umweltschutzmassnahmen haben die Kantone die Kompetenz, die bestehenden Abzugsmöglichkeiten beizubehalten.
- Vermieter, die Miet- und Pachtzinsen aus ihrer Miet-Liegenschaft versteuern müssen, können auch die damit zusammenhängenden Unterhaltskosten, Schuldzinsen etc. wie bisher abziehen.
- Neu können die Kantone eine Objektsteuer für Zweitliegenschaften einführen, sie sollen damit die Steuerausfälle aus der Eigenmietwert-Besteuerung von selbstgenutzten Zweitwohnungen kompensieren können. Diese Verfassungsänderung untersteht dem obligatorischen Referendum.
Anregungen und Wünsche für den obigen Text bitte direkt an: robert.jaek(at)eigenmietwert-nein.ch
Endlich: „Die Abschaffung des Eigenmietwerts samt Lösung für Zweitliegenschaftskantone geht auf die Zielgerade!“
12.11.2024 – Wir danken der Kommission des Ständerat (WAK-S) für die Zustimmung zum Kompromissvorschlag des Nationalrates für einen vollständigen Systemwechsel, mit Einbezug der Zweitliegenschaften und der sog. quotal-restriktiven Methode beim Schuldzinsabzug. (suchen Sie „unser Rechner“)
Der Bundesrat hatte bereits an seiner Sitzung vom 21. August 2024 festgehalten, dass nach wie vor nur ein vollständiger Systemwechsel zu überzeugen vermag, und dass die Tourismuskantone mit der vorgesehenen Verfassungsgrundlage für eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften den Wegfall des Eigenmietwerts kompensieren könnten. Die beiden Vorlagen 17.400 und 22.454 sollen nun in der Wintersession des Parlamentes in die Schlussabstimmung kommen (im Ständerat am 12.12. und im Nationalrat am 16.12.).
Der Eigenmietwert muss abgeschafft werden!
Weshalb der Eigenmietwert geschaffen wurde:
Gemäss der Bundesverfassung sollen Mieter und Hauseigentümer bei gleicher Einkommens- und Vermögenssituation steuerlich gleich belastet werden. Weil der Wohneigentümer gegenüber dem Mieter – unter sonst gleichen Bedingungen – bessergestellt wäre, muss er den Mietwert seiner selbst genutzten Immobilie als steuerbares Naturaleinkommen (zu min. 60%) versteuern. Dies ist aus steuersystematischer Überlegung nachvollziehbar, denn der Wohneigentümer ist gegenüber dem Mieter – unter sonst gleichen Bedingungen – bessergestellt. Dies gilt insbesondere solange, wie er seine Liegenschaftsunterhalt und Finanzierungskosten (Hypothekarzinsen) ebenfalls abziehen kann.
Warum der Eigenmietwert abgeschafft werden muss:
Der Eigenmietwert erhöht die Mieten….
Das Steuerkonstrukt des Eigenmietwerts erhöht den Druck auf den Mietmarkt und erhöht gleichzeitig auch das als „tragbar“ geltende „quartierübliche““ Mietpreisniveau. Eine höhere Quote von Eigenheimbesitzern könnte zwar den Mietmarkt entlasten, aber das Wohnen im Eigenheim wird durch die Eigenmietwertbesteuerung systematisch verteuert. Zudem bewirken die strengen Tragbarkeitsregeln, dass nur der Hypotheken bekommt, der sie fast nicht nötig hat. Die Auswirkungen sehen wir nun in den Nebenwirkungen auf dem Wohnungsmarkt, denn der Eigenheimerwerb wäre ja die einzige echte Alternative, um der „Ausbeutbarkeit“ der Mieter ein Ende zu setzen. Der Eigenmietwert muss weg, weil er das Wohnen im Eigenheim verteuert und heute bereits fast keine Mieter mehr auf diese Alternative ausweichen können.
Ein Eigenheim ist keine Einkommensquelle, sondern eine Ausgabe
Der Eigenmietwert ist schlicht und einfach unlogisch und ungerecht. Wer sich ein Haus kauft, zahlt dafür mit seinem Geld – und muss dafür nicht auch noch zur Kasse gebeten werden, als ob er Gewinne erwirtschaften würde. Das Geld wurde ja bereits einmal als Einkommen versteuert und der Bau wurde noch mit der MWSt belastet, zudem wird ja das Eigenheim noch als Vermögen besteuert.
Der Eigenmietwert führt zu Fehlanreizen und Risiken im Immobilienmarkt
Viele Eigentümer lassen ihre Hypotheken absichtlich hoch, um die steuerlichen Vorteile der Schuldzinsen zu nutzen. Das verstärkt das Risiko von Immobilienblasen und sorgt dafür, dass Menschen länger in der Schuldenfalle stecken als nötig. Zudem sind die steuerlichen Vorteile kleiner als die eingesparten Zinsen des abbezahlten Eigenheims. Die Profiteuere sind nur die Banken und die Verlierer sind der Staat und die Eigentümer. Weltweit is niemand so hoch verschuldet mit Immobilienkrediten wie die Schweizer; das gilt gemeinhin als hohes Systemrisiko.
Das Eigenheim bietet Sicherheit im Alter – und darf nicht zur finanziellen Last werden
Der Eigenmietwert trifft diejenigen besonders hart, die am verletzlichsten sind: Rentnerinnen und Rentner mit mehrheitlich abbezahlten Eigenheimen. Es ist absurd, dass Menschen im Ruhestand dazu gezwungen werden, ihr Haus zu verkaufen, weil sie die Steuerlast nicht mehr tragen können infolge eines hohen fiktiven Einkommens bei dem kein einziger Franken tatsächlich je im Portemonnaie steckt. Das Eigenheim sollte im Alter Sicherheit bieten – und nicht zur finanziellen Last werden. Es darf nicht sein, dass Sparer bestraft werden und die Sorglosen am Ende noch mit Steuergeldern in den Alterszentren belohnt werden.
hier finden Sie noch mehr Argumente:
Der Eigenmietwert ist ungerecht!
15.10.2024 – Wir erhalten regelmässig Mitteilungen von Mitmenschen, welche unter der Belastung durch die Eigenmietwert-Steuer leiden, es sind oft Pensionäre oder kurz vor der Pensionierung stehende Mitbürgerinnen oder Mitbürger des Mittelstandes. Sie haben ein Leben lang für ihr Eigenheim gearbeitet, auf vieles verzichtet und gespart um die Schulden reduzieren zu können – und im Alter müssen sie Steuern zahlen für ein Einkommen, das sie gar nicht haben. Kein Wunder, dass da grosses Unverständnis und Unzufriedenheit aufkommen. Da verzichtet jemand auf Ferien, lebt sparsam, um sich die eigenen vier Wände leisten zu können und erhält dann am Ende die Quittung vom Staat.
Das muss nun endlich geändert werden; Eigenverantwortung und Sparsamkeit zu Gunsten von selbstbewohntem Wohneigentum dürfen nicht mehr vom Staat bestraft werden!
Komitee Eigenmietwert-Nein (Autor: R. Jäk)
Leider noch immer keine Einigung, aber der Nationalrat hat (mit 153 gegen 39 Stimmen) entschieden den Eigenmietwert vollständig abzuschaffen!
25.09.2024 – Wir danken dem NR und hoffen, dass der Ständerat diesem Entscheid nun folgt unter Berücksichtigung der Kompromissvorschläge des Nationalrates bei der Objektsteuer und der sog. quotal-restriktiven Methode beim Schuldzinsabzug.
Der Bundesrat hatte bereits an seiner Sitzung vom 21. August 2024 festgehalten, dass nach wie vor nur ein vollständiger Systemwechsel zu überzeugen vermag, und dass die Tourismuskantone mit der vorgesehenen Verfassungs¬grundlage für eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften den Wegfall des Eigenmietwerts kompensieren könnten.
Was ist die quotal-restriktive Methode beim Schuldzinsabzug?
Beispiel 1:
Gesamtvermögen 100%, Eigenheim 40%, Wertschriftendepot 30%, andere vermietete Immobilien 30%. Ergebnis: 30% der Schuldzinsen sind abzugsfähig.
Beispiel 2:
Gesamtvermögen 100%, Eigenheim 40%, Wertschriftendepot 60%, andere vermietete Immobilien 0%. Ergebnis: 0% der Schuldzinsen sind abzugsfähig.
Beispiel 3:
Gesamtvermögen 100%, Eigenheim 20%, Wertschriftendepot 10%, andere vermietete Immobilien 70%. Ergebnis: 70% der Schuldzinsen sind abzugsfähig.
Mietrechtsdiskussionen vernebeln die verfehlte Wohnungspolitik.
03.08.2024 – Der Staat profitiert von kontinuierlich steigenden Baukosten in Form der MWST auf Baumaterial und den Handwerkerleistungen; und der aufgeblähte Staatsapparat vernichtet dann die zunehmenden Einnahmen direkt selber.
Ueberregulierungen, ideologische Klimamassnahmen und geplante falsche Wohnanreize führen den Bausektor in eine Krise. Die bestehenden Eigentümer werden mit höheren Eigenmietwerten, steigenden Steuern und Gebühren belastet und die Geringschätzung der Eigentümer, welche ihre Immobilien vermieten wollen, verunsichert private Investoren in erheblichem Masse.
Über Unterstützung für zahlbaren Wohnraum wird zwar seit langem geredet aber umgesetzt werden weiterhin keine konkreten, nützlichen Massnahmen. Im Gegenteil; die eingeführten Wohnschutzmassnahmen z.B. in Basel und Genf verschlimmerten die Situation.
Die Leidtragenden sind nun diejenigen, welche kaum mehr bezahlbaren Wohnraum finden und der Grossteil der Zuwanderer bleibt in den Migrationsunterkünften unter sich.
Die Anderen, welche sich dank hohen Einkommen fast alles leisten können, treiben die Preise weiter in die Höhe und die Kostenspirale dreht sich nun von selbst.
Die vorhandenen sichtbaren sozialen Spannungen verschärfen sich weiter und werden zu einer gefährlichen, unwiderruflichen gesellschaftlichen Spaltung führen.
Es ist nun Zeit für viele Bottom-up-Aktionen: Wenn von oben nichts kommt, muss von unten gehandelt werden. Das Volk ist sich offensichtlich einiger als die Politikerinnen und Politiker. (Bottom-Up Aktionen starten in der Regel in den Gemeinden als Anträge von Bürgern oder Parteien zu Handen des Gemeinderates)
(Autor: R. Jäk)
Die WAK-N dreht eine weitere Zusatzrunde, inzwischen greift Zürich noch tiefer in die Taschen der Eigentümer
Nachtrag vom 20.3.2024: Im Aargau steigt der Eigenmietwert ab 2025 auf 62 Prozent der Marktmiete. Mit diesem Zwei-Prozent-Puffer soll ein weiteres Verfahren des Bundes gegen den Kanton im Schätzungswesen verhindert werden. SVP und FDP setzten sich im Grossen Rat erfolglos für einen tieferen Wert ein.
11.03.2024 – Seit über 20 Jahren ist die Abschaffung des Eigenmietwertes im Parlament hängig. Noch immer ist es nicht klar, wie nach der Abschaffung mit den Schuldzinsabzügen verfahren werden soll. Einmal mehr wird die ESTV mit Abklärungen dazu beauftragt.
Statt Systemfehler zu beheben, werden dauernd Umgehungslösungen gesucht. Der Schuldzinsabzug – von Hypotheken auf dem selbstbewohnten Eigentum – muss wegfallen. Aber das ist laut Experten im heutigen Steuersystem nicht umsetzbar, deshalb es geht munter weiter mit dem Flickwerk….
Dieses Beispiel zeigt einmal mehr, wie häufig in unserem Land leider die Ohnmacht regiert und niemand in den Behörden Courage hat Fehler im System zu beheben. Aber zum heutigen Zeitpunkt wäre es nicht verwunderlich, wenn am Schluss aus Ratlosigkeit die Mietwert-Besteuerung wegen der klammen Finanzlage auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben würde.
Inzwischen will Zürich die Eigenmietwerte nun sogar erhöhen und den gestiegenen Preisen anpassen (siehe https://shorturl.at/iEHIS). Der Kanton Zug will das nicht, verweist aber darauf, dass Zug und Zürich nicht vergleichbar seien. „Der Kanton Zug kenne – anders als der Kanton Zürich – einen Steuerabzug für Mieterinnen und Mieter: „Dieser Abzug für Mieterschaften wurde in den letzten Jahren wiederholt erhöht und ausgebaut, letztmals 2021.“ (siehe https://shorturl.at/emyBN)
Liebe Wohneigentümer und Mitstreiter bleibt auf der Hut und seid wachsam, die Begehrlichkeiten an unser Eigentum sind in vollem Gange und meiner Ansicht nach gibt es leider politische Parteien, welche nicht nur die Abschaffung des Eigenmietwertes um jeden Preis verhindern wollen.
(Autor: R. Jäk)
Eigenmietwert-Härtefälle in der Schweiz nicht mehr anerkannt
03.02.2024 – Auf Grund der Bundesgerichtsentscheide im Bereich Eigenmietwert hat der Regierungsrat des Kantons Zürich die Härtefallregelung vom 21. Juni 1999 per sofort aufgehoben.
Dies bedeutet, dass Härtefälle in diesem Kanton nicht mehr anerkannt werden. Damit hebt er in vorauseilendem Gehorsam eine wirksame, soziale und gerechte Praxis auf und verstösst damit unseres Erachtens gegen den Artikel 108 der Bundesverfassung. Aus unserer Sicht gilt diese Einschätzung auch für die fragwürdigen Entscheide des Bundesgerichts. Wie sich die andern sieben Kantone, die ebenfalls Härtefallregelungen kennen, diesbezüglich verhalten, ist uns nicht bekannt. Wie wichtig diese Regelung ist, zeigen die Zahlen aus dem Kanton St.Gallen. Gemäss früheren Auskünften der St.Galler Regierung kamen bei jährlich rund 3’500 bis 4’000 Veranlagungen ein Härtefallabzug zum Tragen – eine beträchtliche Zahl.
Wie geht es bezüglich Härtefallregelungen generell weiter?
SP-Co-Chef und Nationalrat Cédric Wermuth (37) hat aufgrund des Bundesgerichtsurteils in der vergangenen Sommersession ein Postulat eingereicht. Darin fordert er den Bundesrat auf, in einem Bericht Möglichkeiten zu untersuchen, wie eine verfassungskonforme Lösung für Härtefälle geschaffen werden könnte.
Der Bundesrat hat auf Wermuths Vorstoss geantwortet. Er empfiehlt den Vorstoss zur Annahme. Der Bundesrat will allerdings zuerst den Ausgang der Diskussion um die generelle Abschaffung des Eigenmietwerts abwarten.
Welche Möglichkeit bleibt Betroffenen in dieser Situation?
Wenn Menschen durch die Eigenmietwertbesteuerung in finanzielle Nöte geraten, ist dies aus unserer Sicht ein schwerwiegendes staatspolitisches und soziales Ärgernis. Eigentlich hätten sich Betroffene an den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden können um sich dort gegen diese unhaltbare Praxis zu beschweren. Möglicherweise verletzt die gängige Praxis das Menschrecht ‚Verbot der Diskriminierung‘, das ‚Recht auf Eigentum‘ und das ‚Recht auf Wohlfahrt‘. Leider ist auch diese Option vermutlich nicht mehr möglich, weil die Entscheide das Bundesgerichts mehr als vier Monate zurückliegen.
Also bleibt offenbar nur das Warten auf den Entscheid des Parlaments bezüglich des langersehnten Systemwechsels. Und auch auf die höchstwahrscheinlich folgende Volksabstimmung. Diese Wartezeit wird für einige Wohneigentümer zu lange dauern. Ihre persönliche Situation wird in einem mehr oder weniger grossen Disaster enden. Dazu kommt, dass der Systemwechsel beim Volk einen schweren Stand haben dürfte. Wenn dieser abgelehnt würde, beginnt der Kampf wieder vorn vorne. Und dies in der ach so vielgerühmten Schweiz.
Ein weiterer Ansatz wäre, dass sich Personen, die Aufgrund der neuen Härtefallregelung in arge Bedrängnis geraten, bei uns melden. Dann könnten wir diese Fälle an dieser Stelle anonymisiert und in loser Folge publizieren und der Öffentlichkeit aufzeigen, in welche Situationen Wohneigentümer durch diese menschenverachtende Steuerpraxis geraten können.
Der mutlose Ständerat will weiterhin 70 % Schuldzinsabzug
16.12.2023 – Am letzten Donnerstag hat sich der Ständerat wieder einmal mit dem Eigenmietwert beschäftigt. Leider hat er es wieder nicht geschafft, einem konsequenten Systemwechsel zum Durchbruch zu verhelfen.
Die AZ-Medien berichteten am Freitag, 15.12.2023 darüber:
23.12.2023 – Der Kommentar von Röbi Jäk:
Der Gordische EMW Knoten muss zerschlagen werden….
1. Unterschiedliche Regeln für Erst- und Zweitwohnungen sind unlogisch, und ein System, in dem parallel zwei verschiedene Steuerregime betrieben werden, ist administrativ viel zu kompliziert und zu teuer. Nur ein konsequenter Systemwechsel wird deutliche Vereinfachungen und hohe Kosteneinsparungen auslösen.
2. Beim umstrittenen Steuerabzug für die Schuldzinsen wird man sich nie einig werden. Zudem wird Links darauf beharren, dass er ganz wegfallen muss. Als Grundproblem dabei sehe ich, dass die jeweiligen Schuldzinsen durch die Steuerverwaltungen nicht eindeutig dem selbstbewohnten Eigentum zugewiesen werden können.
Der Gordische EMW Knoten kann also nur zerschlagen werden, denn auflösen wird ihn niemand können. Beim Ständerat befürchte ich sogar, dass er mit seiner Haltung die Abschaffung verhindern will, ohne es offen sagen zu müssen.
Der HEV Winterthur hat das Abstimmungsverhalten im Nationalrat bei Themen zum Hauseigentum analysiert und publiziert.
21.08.2023 – Hier der Link zum Artikel:
Persönliche Botschaft von Ralph Bauert, Geschäftsführer HEV Region Winterthur:
- Das HEV-Rating zeigt, dass sich die SVP, FDP und die Mitte mehrheitlich für die Interessen der Wohneigentümer einsetzen.
- Beim Eigenmietwert zeigt sich ein ähnliches Bild. Erfreulicherweise unterstützt, neben den drei hauseigentümerfreundlichen Parteien, auch die GLP die Abschaffung des Eigenmietwerts.
Nachtrag von Robert Jäk:
Donato Sconamiglio kandidiert als Nationalrat für die EVP Kanton Zürich und er sagt zum Eigenmietwert:
- In Bern wird seit vielen Jahren um die Abschaffung des Eigenmietwertes gerungen. Zeitweise ist aus dem Gesetzesvorschlag ein kompliziertes, bürokratisches Monster geworden. Vor allem ältere Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen leiden unter der Eigenmietwertbesteuerung.
- Die Lösung ist einfach: Die Besteuerung des Eigenmietwertes für selbst genutzte Liegenschaften ist abzuschaffen.
20.06.2023 – Die WAK-S hat beschlossen, an ihrem System festzuhalten. Das Geschäft soll im August 2023 erneut traktandiert werden.
Nachtrag vom 8.8.2023 von R.Jäk: In der publizierten Traktandenliste für diese Sitzung fehlt leider das Thema Pa.Iv. 17.400
Die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat in Bezug auf den Systewechsel beim EMW am 20.06.2023 beschlossen, an ihrem System festzuhalten. Danach soll die Erhebung der «Eigenmiete-Steuer» nur bei selbstgenutzten Wohnungen am Erstwohnsitz abgeschafft werden, bei Zweitliegenschaften soll sie jedoch weiterhin erhoben werden. Zudem spricht sich die Kommission für einen privaten Schuldzinsabzug in Höhe von maximal 70% der steuerbaren Vermögenserträge aus.
Der Nationalrat hat sich für die Abschaffung des Eigenmietwerts entschieden
Am 14.06.2023 – hat der Nationalrat das Modell der Kommission (WAK-N) mit grosser Mehrheit akzeptiert.
Hier zum Bulletin:
Nun wird sich der Ständerat mit diesem Geschäft befassen.
Hier eine Auswahl von Online-Berichterstattungen:
Systemwechsel beim Eigenmietwert.
Kommentar zur Medienmitteilung der WAK-N vom 24.05.2023:
Endlich legt die WAK-N (Wirtschaftskommission des Nationalrats) ihr „neues“ Modell vor. Gemäss Mitteilung sieht dieses die Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts auf selbstbewohnten Erstwohnungen und Zweitwohnungen vor. Im Gegenzug soll auch der Steuerabzug für Kosten des Liegenschaftenunterhalts vollständig verschwinden.
Das, aber mit zusätzlicher Begrenzung des Schuldzinsabzuges, fordern wir vom Komitee „Eigenmietwert-Nein“ seit langem.
Robert Jäk, Komitee Eigenmietwert-Nein, Wettingen
27.05.2023 – Nachtrag 1
Die AZ-Medien haben die Mitteilung der WAK-N am Donnerstag mit einem eigenen Artikel gewürdigt. Der Titel lautet: „Eigenmietwert weg – jetzt oder nie“.
28.05.2023 – Nachtrag 2
Auch die NZZ geht – etwas vorsichtiger – auf die Meldung der WK-N ein: „Wird der Eigenmietwert doch noch abgeschafft“.
Systemwechsel beim Eigenmietwert.
Die WAK-N* tagt am 22. Mai 2023
und die Behandlung des Systemwechsels ist an 2. Stelle für diese Sitzung traktandiert.
Wir hoffen, dass die Kommission sich nun endlich dem reinen Systemwechsel annähert. Nur so bestehen Chancen beim Volk durchzukommen. Aus unserer Sicht gibt es nur den Weg über den sauberen Systemwechsel: Kein EMW und keine Abzüge mehr.
An 3. Stelle in der Traktandenliste folgt die Behandlung unserer Petition:
„Ermöglichen von Härtefallregelungen“.
* WAK-N: Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates
Aargau – Der Grosse Rat hat in 1. Lesung das neue Schätzungswesen und Steuergesetz beraten
10.12.2022 – Im Bericht der AZ-Medien „Das Minimum muss beim Eigenmietwert reichen“ (Ausgabe vom 7. Dezember 2022) über diese Beratungen wurden im Wesentlichen nur drei Aspekte beschrieben: Der Prozentwert der Marktmiete, das Datum der Inkraftsetzung und der Schätzrythmus. Das Komitee Eigenmietwert-Nein hat deshalb einen Leserbrief verfasst und am letzten Freitag der Aargauer Zeitung und dem Badener Tagblatt zugestellt.
Heute (13.12.2022) wurde dieser (gekürzt – unten in Fettdruck die weggelassenen Texte) publiziert. Den vollständigen Leserbrief finden Sie nachfolgend:
Wo bleiben die Aussagen zum neuen Schätzwesen?
(Titel in den AZ-Medien: Was ist mit dem neuen Schätzwesen?)
Der Grosse Rat hat sich am Dienstag mit dem Schätzungswesen und Steuergesetz (Geschäft Nr. 22.295) befasst. Im Bericht ist aber nur die Rede, welcher Prozentwert die Marktmiete betragen soll. Schliesslich einigt sich der Rat auf den Wert von 60%. Warum wird mit keinem Wort auf das neue Schätzwesen eingegangen? Ist dieses sakrosankt?
Ich wollte dieses anhand unseres Wohneigentums unter die Lupe nehmen und habe mich deshalb beim kantonalen Steueramt erkundigt, ob ich die für eine Berechnung nach dem neuen Schätzwesen notwendigen beiden Faktoren Markantpassungsfaktor (MAF) und den Empirischen Zinssatz (EZS) bekäme. Als Antwort habe ich erhalten: «Mit der Inkraftsetzung Schätzungswesen erhalten alle Eigentümerinnen und Eigentümer …, auf Grundlage einer neuen Wertbasis, eine entsprechende Verfügung mit einem angepassten Steuerwert und bei selbstbewohnten Liegenschaften mit einem angepassten Eigenmietwert. Marktanpassungsfaktoren und empirische Zinssätze werden zum Zeitpunkt der neuen, massgeblichen Wertbasis festgelegt. Bis dahin bitten wir Sie noch um Geduld. … ». Wenn aber diese Berechnungsfaktoren erst zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung des neuen Schätzungsverfahrens zur Verfügung stehen, ist es unmöglich, das alte mit dem neuen Schätzverfahren zu vergleichen. Dann müsste ich – wenn es zu einer Abstimmung käme – die Katze im Sack kaufen. Und dies würde ich bestimmt nicht tun.
Die Sache mit dem Festlegen des Prozentwerts der Marktmiete (auf 60%) ist das Eine, die neuen Werte mit dem neuen Schätzverfahren zu ermitteln das Andere. Was, wenn das neue Schätzungsverfahren im Vergleich zum Istzustand plötzlich um einiges höhere Werte zu Tage fördern würde? Wie soll man sich ein Bild vom neuen Berechnungsverfahren machen, wenn die Zahlen unter Verschluss sind?
Walter Richner, Komitee Eigenmietwert-Nein, Benzenschwil
Kanton Zürich – Härtefallregelung faktisch aufgehoben
29.11.2022 – Gemäss einem Bericht im Tagi vom 25. November 2022, hat der Regierungsrat des Kantons Zürich beschlossen, den sogenannten Rabatt bei Härtefällen nur noch bis zur 60% Marke zu gewähren.
Wir zitieren aus dem Bericht: „… Gemäss Finanzdirektion regelt die Zürcher Klausel nur den Rabatt, und es besteht kein Anspruch. Deshalb sieht der Regierungsrat keinen Änderungsbedarf. Trotzdem ändert sich die Praxis insofern, als im Einzelfall sicher kein Rabatt gewährt wird, wenn dadurch der Eigenmietwert unter die 60-Prozent-Grenze sinkt, wie es auf Anfrage heisst. …“
Durch den Wegfall des Rabatts unter die 60%-Marke wird die Härtefallklausel ohne Not faktisch aufgehoben. Durch diese Reduktion werden gerade diejenigen Fälle betroffen sein, die am härtesten darunter leiden werden. Gemäss unserer Einschätzung werden über 90 % aller Fälle keinen Rabatt mehr erwarten dürfen.
Wir sind nach wie vor der Meinung, dass durch die teilweise Aufhebung der Härtefallregelung im Kanton Zürich die Artikel 127 (Abs. 2 – Grundsätze der Besteuerung – Die Besteuerung hat nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu erfolgen) und 108 (Wohnbau- und Wohneigentumsförderung) der Bundesverfassung schwer verletzt werden. Wenn Wohneigentum durch die staatliche Besteuerung gefährdet ist, kann kaum mehr von ‚Förderung‘ gesprochen werden.
Schweiz – Der Nationalrat will zwar einen Systemwechsel, aber nicht wie von der WAK-N vorgelegt
29.09.2022 – Heute Morgen machte der Nationalrat eine Auslegeordnung über den Vorschlag der WAK-N. Die Mehrheit beschloss daraufhin, auf das Geschäft einzutreten, wies dann aber die Vorlage sofort zurück an die Kommission.
Eine Sache ist während der Voten aufgefallen. Mehrere Redner erwähnten das Wort Härtefall. Kann es sein, dass einige Nationalräte gemerkt haben, dass beim geltenden Recht ein akutes Problem besteht?
Ein ausführlicherer Bericht hat die Aargauer Zeitung online geschaltet. Und die offizielle Darstellung der SDA.
Schweiz – Die NZZ beurteilt die Begründung des BG im Fall Tessin
08.09.2022 – Gerhard Lob hat sich die Begründung des Bundesgerichts genauer angeschaut.
Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb das Bundesgericht sich so einseitig auf die angebliche Gleichbehandlung von Eigentümern und Mietern stützt und dabei die realen und echten Finanznöte in Einzelfällen nicht berücksichtigt und bestimmte Vorgaben in der Verfassung vollständig ausser Acht lässt.
W. Richner
Schweiz – Erste Debatte im Nationalrat
13. + 01.09.2022 – Am Donnerstag, 29. September 2022 haben Sie die Gelegenheit, die Debatte über den Eigenmietwert im Nationalrat als erstes Traktandum ab 08.00 Uhr am TV (z.B. Swisscom Kanal 155) zu verfolgen.
Eine gute Gelegenheit um zu sehen, wer Ihre Interessen bei diesem wichtigen Thema unterstützt und bei den nächsten Wahlen wählbar bleibt und wer nicht mehr.
Und für die Vorbereitung eignet sich vorzüglich ein Auszug aus der Zeitung des HEV Schweiz vom 01.09.2022 – Seite 3.
Schweiz – Die WAK-N hat wieder getagt und ein sehr enttäuschendes Konzept verabschiedet
17.08.2022 – Die Medienmitteilung der Kommission.
Der HEV hat seine Meinung zum neusten Beschluss kundgetan. Und wir vom Komitee Eigenmietwert-Nein schliessen uns diesem Urteil im Wesentlichen an.
Prägnant zusammengefasst
Das Fuder ist massiv überladen.
Schweiz – Jetzt soll sogar die Härtefalllösung abgeschafft werden
15.08.2022 – Zwei SP-Politiker im Tessin haben mit Hilfe des Bundesgerichts die Härtefallregelung im Tessin – eingeführt im letzten Jahr – zu Fall gebracht. Was heisst das nun für die andern Kantone im Allgemeinen und den Kanton Aargau im Besonderen?
Hier der Bericht in der Aargauer Zeitung:
Eigenmietwert: Bundesgericht fällt wegweisendes Urteil
Das Bundesgericht hat die Härtefallklausel des Kantons Tessin aufgehoben. Experten erwarten einen Domino-Effekt.
Gerhard Lob, Bellinzona
Für Hausbesitzer mit geringen Einkommen darf es in Bezug auf den Eigenmietwert keine Sonderbehandlung geben. Sie dürfen nicht von einer Härtefallregelung profitieren. Eine entsprechende Änderung des kantonalen Steuergesetzes im Tessin hat das Bundesgericht verworfen. Zwei SP-Grossräte hatten gegen einen Entscheid des Grossen Rates vom 1. Juni 2021 Beschwerde eingereicht. Die zweite öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichts unter Vorsitz von Florence Aubry Girardin gab den beiden Beschwerdeführern recht, wie der Kanton Tessin diese Woche bekannt gab.
Die Urteilsbegründung steht noch aus. Gleichwohl kommt dem Entscheid vom 4. August schon jetzt ein wegweisender Charakter zu. «Eine Reihe von anderen Kantonen kennt die Härtefallklausel beim Eigenmietwert – sie müssen wohl nachziehen», kommentiert auf Anfrage Samuele Vorpe, Leiter des Zentrums für Steuerfragen von der Fachhochschule der italienischen Schweiz (Supsi). Er zeigte sich ob des Urteils äusserst überrascht, weil das Bundesgericht in einem früheren Entscheid die Härtefallklausel beim Eigenmietwert als soziale Massnahme verteidigt habe und weil einige Kantone die Härtefallregelung in verschiedenen Varianten kennen, namentlich Graubünden, Zürich, Obwalden, Schaffhausen, Luzern, St. Gallen und Waadt. Dort werden je nach Verhältnis zwischen Eigenmietwert und Einkommen Steuerermässigungen gewährt. «Wir haben im Prinzip die Regelung von Graubünden kopiert», sagt SVP-Grossrat Paolo Pamini, Urheber der parlamentarischen Initiative im Tessin. Auch er erwartet nun eine Art Domino-Effekt für die genannten Kantone.
SP-Grossrat zeigt sich glücklich über Entscheid
Der Tessiner Grosse Rat hatte diese Initiative grossmehrheitlich gegen den Widerstand der Linken angenommen. Die Härtefallregelung besagt in diesem Fall, dass bei einem steuerbaren Vermögen von weniger als 500000 Franken der steuerbare Eigenmietwert höchstens 30 Prozent der Bareinkünfte betragen darf. Damit sollen Hausbesitzer entlastet werden, welche über wenig Einkommen verfügen, aber allenfalls durch einen hohen Eigenmietwert vom Fiskus zur Kasse gebeten werden. Dies betrifft häufig Rentnerinnen und Rentner, die in einem Eigenheim leben. Der Eigenmietwert berechnet sich auf Grund eines fiktiven Ertrags, welche Eigentümer bei der Vermietung ihrer Immobilie erwirtschaften könnten. Laut Bundesgericht muss der Eigenmietwert mindestens 60 Prozent der marktüblichen Miete betragen, festgelegt wird er von der kantonalen Steuerbehörde.
Glücklich über den Bundesgerichtsentscheid zeigte sich SP-Grossrat Raoul Ghisletta als einer der beiden Beschwerdeführer. «Es ist zu wünschen, dass man im Kanton Tessin aufhört, die öffentlichen Kassen unter jeglichem Vorwand zu plündern, insbesondere indem steuerliche Ungleichbehandlungen zwischen Besitzern von Immobilien und Besitzern von beweglichen Vermögenswerten gemacht werden», hielt er in einem Statement fest. Die Beschwerde hatte er gemeinsam mit Grossratskollege Carlo Lepori unter anderem mit einem Verstoss gegen das Steuerharmonisierungsgesetz und einem Verstoss gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz begründet.
Ganz anderer Ansicht ist SVP-Grossrat Pamini. «Senioren mit geringen Einkommen, die in ihrem Eigenheim leben und durch den Eigenmietwert erdrosselt werden, dürfen sich bei den Sozialisten bedanken, wenn sie keine Steuererleichterungen erhalten», stichelt er auf Facebook.
Steuerexperte Vorpe geht davon aus, dass andere Kantone ihre Steuergesetze anpassen werden. Allerdings müssten die Regierungen oder Parlamente tätig werden. Es sei auch nicht ausgeschlossen, dass in den Kantonen trotz Bundesgerichtsurteil unterschiedliche Gesetzgebungen koexistierten. Unabhängig von der Härtefallregelung sorgt der Eigenmietwert seit Jahren für hitzige Diskussionen. Doch alle Vorstösse, diesen Eigenmietwert abzuschaffen, sind bisher gescheitert. Im eidgenössischen Parlament wird zurzeit an neuen Modellen gearbeitet.
Bundesgerichtsurteil 2C_605/2021 vom 4.8.22
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Als Kommentar von unserer Seite folgt der der Zeitung zugestellte und am 16. August auf Seite 11 veröffentliche „Leserbrief“ (Diese hat den Titel abgeändert in ‚Sozial ist dieser Entscheid nicht‘ – Passt zwar auch, schwächt aber m.E. die Aussage):
Ein weiterer Schlag an die Adresse von Senioren und nicht reiche Wohnungsbesitzer
Eigenmietwert: Bundesgericht fällt wegweisendes Urteil
Ausgabe vom 12. August
Was an diesem Urteil wegweisend sein soll ist mir ein Rätsel. Der Name sagt es unmissverständlich, es geht um Härtefälle. Soll heissen, um Steuerzahlende, die sich wegen des nach wie vor unsäglichen Eigenmietwerts ein eigenes Zuhause fast nicht mehr leisten können. Was haben sich die beiden Tessiner SP-Grossräte bloss gedacht, als sie gegen den Entscheid des Tessiner Grossen Rats Beschwerde eingereicht haben? Auf jeden Fall können es keine sozialen Gründe gewesen sein. Es bleibt abzuwarten, wie das Bundesgericht seinen Entscheid begründen wird. Es scheint mir verfrüht zu sein, jetzt schon von einem Dominoeffekt zu sprechen. Denn auch das Bundesgericht müsste einsehen, dass die Bundesverfassung nicht nur darauf angelegt ist, Steuergerechtigkeit anzustreben, sondern auch das Ziel vorgibt, Wohneigentum zu fördern. Und ohne Härtefallregelung in jedem Kanton ist dieser Spagat nicht möglich. In diesem Fall muss ich einmal einem SVP-Mann, Herrn Pamini Recht geben, der mit seiner Aussage auf Facebook das Problem auf den Punkt bringt, auch wenn seine Formulierung «… durch den Eigenmietwert erdrosselt …» etwas hart ist.
Walter Richner, Komitee Eigenmietwert-Nein, Benzenschwil
Schweiz – Die WAK-N hat sich an der letzten Sitzung mit dem Systemwechsel auseinandergesetzt
08.05 2022 – Die Medienmitteilung der Kommission.
Leider entfernt sich die Kommission immer mehr von einem reinen Systemwechsel. Die Chancen damit beim Volk durchzukommen scheinen zu schwinden. Aus unserer Sicht gibt es nur den Weg über den sauberen Systemwechsel: Kein EMW und keine Abzüge mehr.
Das einzig Positive scheint zu sein, dass die WAK-N den Eigenmietwert auch bei Zweitwohnungen abschaffen will und so effektiv die Administration auf den Steuerämtern zusätzlich reduziert werden kann.
Auch andere Kommentatoren sehen die Sache in diese Richtung:
Aargau – Das Komitee Eigenmietwert-Nein beteiligt sich an der Anhörung zum neuen Schätzverfahren
13.04.2022 – Wir sind der Meinung, dass das neue Schätzwesen ohne Härtefallregelung mit allen Mitteln bekämpft werden müsste.
Der nachfolgende Brief (Original) ist heute eingeschrieben dem Kanton zugestellt worden.
Lesen Sie selbst, wie wir auf die Vorlage reagieren:
Anhörung Schätzungswesen Steuergesetz
Sehr geehrte Damen und Herren
Sie werden Ihre Gründe gehabt haben, dass Sie das Komitee Eigenmietwert-Nein nicht in der Adressenliste bezüglich Anhörung neues Schätzwesen aufführen, obwohl dieses seit 2016 mehrmals im Zusammenhang mit dem Eigenmietwert ihr Departement kontaktierte.
Leider war es uns deshalb auch nicht möglich, über den offiziellen Kanal (eAnhörung) unsere Stellungnahme zu hinterlegen. Kommt dazu, dass es durch die vorstrukturierten Fragen und Antworten gar nicht möglich gewesen wäre, den Sachverhalt präzise und detailgetreu darzustellen. Wir wählen deshalb im Folgenden die traditionelle Form der «Prosa».
Mit der Petition vom 10. Mai 2016 forderten 5744 Aargauer Steuerzahlende unter Anderem eine aargauische Härtefallregelung nach Zürcher Vorbild. Es erübrigt sich an dieser Stelle leider zu erwähnen, was bislang aus dieser Forderung geworden ist, Nichts.
Was Sie vielleicht jedoch nicht zur Kenntnis genommen haben ist die Tatsache, dass das Komitee Eigenmietwert-Nein auf ihrer Website einen Eigenmietwert Rechner aufgeschaltet hat, welcher für Ausfüllende der zürcherischen Steuerklärung und Steuerberater offiziell genutzt werden darf und deren Resultat direkt im Formular eingesetzt werden kann. Die im Online-Formular hinterlegten Formeln entsprechen genau der zürcherischen Gesetzesvorlage.
Diese Möglichkeit wird bis heute rege genutzt. Wir wissen dies, weil jede Eingabe auf unserer Datenbank gespeichert wird. Aus dieser Liste präsentieren wir Ihnen im Folgenden 10 Beispiele nach dem Zufallsprinzip:
Es ist unschwer zu erkennen, dass durch die Anwendung der zürcherischen Härtefallregelung der Eigenmietwert unter die 60% Marke sinkt, mit Ausnahme des Falles 9. Im Durchschnitt dieser Fälle sinkt der Wert sogar knapp unter 50%.
Und dies ist auch richtig so. Denn es geht ja im Einzelfall genau darum, dass der Wohneigentumbesitzer wegen des Eigenmietwerts nicht in finanzielle Nöte gerät. Genauso wie Sie, resp. das BG darauf pochen, dass der 60% Wert nicht unterboten werden darf, muss auch das Prinzip, dass die Besteuerung nach den finanziellen Ressourcen des Steuerzahlers zu bemessen ist (BV Art. 127, Absatz 2), eingehalten werden. Kommt dazu, dass auch der Artikel 108 der Bundesverfassung berücksichtigt wird, indem generell Wohneingentum gefördert und nicht verhindert werden soll. Und genau dieser Spagat wird offensichtlich durch die zürcherische Lösung erreicht.
Bitte beachten Sie, dass alle diese zehn Fälle real sind und uns in jedem Fall die E-Mail-Adresse, die IP, das Datum und die Zeit bekannt ist und Ihnen für eine allfällige Verifizierung zur Verfügung gestellt werden könnte. Aus Sicherheitsgründen sind die Daten hier anonymisiert.
Fazit
Wir verlangen nach wie vor den Einbau einer Härtefallregelung nach zürcherischem Vorbild in die Vorlage des neuen aargauischen Schätzungswesens.
Wenn diese Forderung nicht erfüllt wird, werden wir das neue Schätzungswesen mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpfen.
Freundliche Grüsse
[Unterschrift]
Walter Richner
Präsident
Wenn Sie die Beispiele mit den 10 Fällen genauer unter die Lupe nehmen möchten, können Sie die Tabelle (im Excel-Format) herunterladen.
Aargau – Ein dem Komitee bekannter Steuerzahler hat beim Kantonalen Verwaltungsgericht Bescherde geführt
28.03.2022 – Es geht wieder einmal um die unrechtmässige, pauschale Erhöhung des Eigenmietwerts durch den Grossen Rat. Leider wurden beide Vorstösse am 2.3.2022 abgelehnt. Die Entscheide sind noch nicht rechtskräftig.
- Hier die Links für den Download der Entscheide:
– Verfahren WBE.2021.430
– Verfahren WBE.2021.431 - Vermutlich darf sich auch das BG noch mit dem Fall beschäftigen.
Aargau – Der Kanton informiert über das neue Schätzungsverfahren
26.02.2022 – Bis zum 31. Mai 2022 kann jedermann Stellung nehmen zur Vorlage.
Über diesen Link können sämtlich Detailunterlagen heruntergeladen werden. Dort ist auch der Zugang zum Online Fragebogen zu finden.
Was dort inhaltlich zu finden ist bezüglich Härtefallregelung, ist nicht nachvollziehbar.
Lesen Sie selbst:
Wie ist Ihre Meinung zu diesem Teil der Vorlage?
Bitte nehmen Sie Stelllung und schreiben Sie Ihre Ansicht in unser Forum! Schon einige haben in die Tasten gegriffen und ihre Meinung dargelegt.
02.03.2022 – Hier drei Leserbriefe, die heute oder gestern in den AZ-Medien erschienen sind:
Schweiz – Medienmitteilung der WAK-N vom Dienstag, 25. Januar 2022
30.01.2022 – Geduld ist weiterhin gefragt:
„2. WEITERE ABKLÄRUNGEN ZUR THEMATIK DER EIGENMIETWERTBESTEUERUNG
Die Kommission hat sich erneut mit dem Systemwechsel bei der Eigenmietwertbesteuerung (17.400) befasst und der Verwaltung umfassende Zusatzaufträge erteilt. Es sollen insbesondere verschiedene Varianten möglicher Regelungen geprüft werden, mit denen namentlich Personen mit tiefen Einkommen und weitgehend abbezahlter Hypothek entlastet werden könnten. Weiter soll analysiert werden, wie die Gleichbehandlung von Mieterinnen und Mietern sichergestellt werden könnte. Schliesslich möchte die Kommission auch zur Ausgestaltung des Schuldzinsenabzugs zusätzliche Informationen erhalten. Angesichts der aufwendigen Aufträge ist vorgesehen, die Diskussion erst an der Mai-Sitzung fortzusetzen.“
Aargau – Wie weiter mit dem verfassungsverletzenden Grossratsbeschluss aus dem Jahr 2016?
01.12.2021 – Die AZ-Medien haben gestern berichtet, wie sich die Arbeiten an den Änderungen aus heutiger Sicht entwickeln.
Schweiz – Ein Artikel auf blick.ch gibt Hoffnung
10.11.2021 – Eine Einschätzung eines gestern publizierten Berichts über die Beratung der WAK-N zeigt auf, wie die Erfolgschancen bei den Stimmbürgern sein könnten.
Schweiz – Heute ist in der NZZ ein interessanter Bericht mit dem Titel „Die Bürokratie ums Eigenheim blüht“
28.10.2021 – Hier können Sie den Artikel herunterladen. Auch den dazu passenden Bericht der Eigenössischen Steuerverwaltung können Sie hier beziehen.
Schweiz – Die WAK-N hat sich erstmals dem Eigenmietwert-Systemwechsel angenommen
23.10.2021 – Nachfolgend ein Auszug aus der Pressemitteilung vom 20.10.2021:
Schweiz – Zweite Hürde WAK-N
25.09.2021 – Bald wird sich auch die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) mit dem Systemwechsel befassen. Sie tagt am Montag, 18. Oktober 2021 und wird als erstes Traktandum dieses Thema behandeln. Auch für Montag, 8. November 2021 ist der Systemwechsel nochmals traktandiert. Die WAK-N ist offensichtlich bemüht, dass der Systemwechsel im Nationalrat in der Dezembersession behandelt werden kann.
Schweiz – Erste Hürde Ständerat
23.09.2021 – Am 21. September befasste sich der Ständerat mit der Vorlage der WAK-S.
Wir haben dazu erschienene Pressartikel gesammelt, …
- Aargauer Zeitung – 21.09.2021 – „Fällt der Eigenmietwert diesmal?“
- Aargauer Zeitung – 21.09.2021 – „Schwarzarbeit könnte zunehmen“
- Aargauer Zeitung – 22.09.2021 – „Ständerat will Eigenmietwert abschaffen“
… Podcasts …
und die Meinung des Hauseigentümerverbandes
Es tut sich etwas – 01.10.2021
Resolution des Komitee Eigenmietwert-Nein für die Abschaffung des Eigenmietwerts
Das Komitee Eigenmietwert-Nein unterstützt die Vorlage der WAK-S über die Abschaffung des Eigenmietwerts. Der Vorstand verabschiedete dazu eine entsprechende Resolution zuhanden des eidgenössischen Parlaments.
A) Angesichts der Tatsache, dass die Wohneigentumskosten und damit auch die Eigenmietwerte in Zukunft immer weiter steigen werden;
B) Im Hinblick darauf, dass Wohneigentum als Verfassungsauftrag (BV Art. 108) gefördert werden soll;
C) Angesichts der bereits extrem hohen und weiterhin steigenden Verschuldung im Land, die unsere Volkswirtschaft gefährdet;
D) Angesichts der Ungerechtigkeit gegenüber den Sparsamen und Rentnerhaushalten, welche keine Hypotheken mehr haben oder sie tilgen wollen;
E) Angesichts der Tatsache, dass nicht jeder Besitzer einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses per se reich ist. Denn es gibt auch viele Fälle, bei denen das hart Ersparte zur Last wird; gerade bei Rentnern, kann das Wohneigentum zu schlaflosen Nächten führen, wenn die Steuerrechnung im ‚Anzug‘ ist. Nicht von ungefähr kennen deshalb einige Kantone Härtefallregelungen, um diese Situationen abzufedern. Mit einer massvollen eidgenössischen Lösung würde diese für viele ältere Personen unhaltbare Situation nachhaltig bereinigt und eine höhere Steuergerechtigkeit erreicht.
F) Angesichts der Tatsache, dass der Besitzer über das in der Immobilie gebundene Kapital nicht einfach verfügen kann. Das heisst, auch wenn er bezüglich Eigentum einen gewissen Besitz zusammengespart hat, nützt ihm dieses im Alltag nichts, denn ohne einen Verkauf des Wohneigentums ist der Wert nicht liquide.
G) Dazu kommt, dass der Eigentümer in der Regel auf die freie Wahl des Wohnorts verzichten muss und das Eigenheim auf eigene (n) Kosten vollständig unterhalten muss. Diesbezüglich ist er im Vergleich mit dem Mieter klar im Nachteil.
H) Bei der Abschaffung der Eigenmietwert-Steuer darf es nicht darum gehen, einfach eine ‚unlogische‘ und eine europaweit seltene Steuer abzuschaffen und über die Hintertüre neue oder zusätzliche Steuerschlupflöcher zu öffnen. Wenn das Parlament dies versuchen würde, wäre das Vorhaben von vorne weg zum Scheitern verurteilt. Die Vorlage darf keinesfalls überladen werden. Selbstverständlich schafft jedes Gesetz, welches ins Steuergeschehen eingreift Gewinner und Verlierer. Deshalb wird entscheidend sein, dass möglichst keine oder wenige Abzüge gewährt werden und die schliesslich zugelassenen von jedermann nachvollzogen werden können.
Aus oben genannten Gründen fordert das Komitee Eigenmietwert-Nein im Namen seiner 6’143 Petitionäre
1) dass der Systemwechsel gemäss Vorschlag der WAK-S vom Parlament gutgeheissen wird und der Eigenmietwert für das selbstbewohnte Eigenheim abgeschafft wird,
2) dass kein Abzug von Schuldzinsen bezüglich des selbstbewohnten Eigenheims zugelassen wird. Für diejenigen Schuldzinsen, welche in einem Zusammenhang mit der Erzielung eines steuerbaren Einkommens stehen, soll eine zweckmässige Lösung gefunden werden.
3) dass für Zweitwohnungen eine sinnvolle – allenfalls kantonale – Regelung eingeführt wird, welche die Bedürfnisse – insbesondere der Bergkantone – abdeckt.
Benzenschwil, 07.09.2021
Komitee Eigenmietwert-Nein
Schweiz – Nun melden sich erneut die Medien zum Thema Abschaffung des Eigenmietwerts
03.09.2021 – Zum Beispiel berichtet die Neue Zürcher Zeitung am 31. August 2021 und die Aargauer Zeitung am 1. September 2021. Leider verbreiten die Autoren durch die Wahl von aufbauschenden Titeln Pessimismus. Schon ganz anders kämen die Artikel daher und wären der Sache dienlicher wie zum Beispiel der Folgende: „Über 90% der Rentner*innen würden von der Abschaffung des Eigenmietwerts entlastet“.
Worum es im Wesentlichen geht, bringt der heute in der Aargauer Zeitung veröffentlichte Leserbrief von Hanspeter Zubler auf den Punkt:
Schweiz – Die ständerätliche Kommission WAK-S hat die Anträge des Bundesrates beraten
31.08.2021 – Sie lässt sich weder bei den selbstbewohnten Zweitliegenschaften noch beim Schuldzinsenabzug von ihren ursprünglichen Beschlüssen abbringen.
Nachdem der Bundesrat am 25. August 2021 zum Entwurf der Kommission zum Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung (Geschäft Nr. 17.400) Stellung genommen und Anträge dazu gestellt hatte, hat die Kommission sich nun erneut mit ihrer Vorlage befasst. Der Bundesrat plädiert aus verwaltungsökonomischen Gründen für einen konsequenten Systemwechsel, der sämtliche Liegenschaften, auch die selbstbewohnten Zweitliegenschaften, einschliessen würde. Mit Blick auf die Tourismuskantone hält die WAK-S jedoch daran fest, dass der Eigenmietwert bei solchen Liegenschaften steuerbar bleiben soll (8 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen). Weiter befürwortet der Bundesrat zwar wie die Kommission eine Begrenzung des Schuldzinsenabzugs, argumentiert jedoch, Schuldzinsen, die Gewinnungskosten darstellten, sollten abzugsfähig sein, und beantragt deshalb wie die Kommissionsminderheit, einen Schuldzinsenabzug im Umfang von 70 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge zuzulassen. Dies lehnt die Mehrheit nach wie vor ab (7 zu 6 Stimmen). Lediglich bei den Abzügen für Energiesparen und Umweltschutz folgt die Kommission dem Bundesrat, da die Koppelung an das CO2-Gesetz nach dessen Ablehnung in der Volksabstimmung vom Juni 2021 nicht mehr praktikabel ist. Das Geschäft wird in der Herbstsession vom Ständerat beraten (siehe Meldung unsere Meldung vom 30.08.2021).
Schweiz – An der Sitzung vom 21. September 2021 wird sich voraussichtlich der Ständerat mit der Eigenmietwert-Besteuerung auseinandersetzen.
30.08.2021 – Gemäss Website des Bundes geht es jetzt weiter mit der Diskussion zu diesem Thema.
Das Komitee Eigenmietwert-Nein appelliert bei dieser Gelegenheit an:
- Die politische Mitte
Bitte bedenken Sie, dass es sich bei der Eigenmietwert-Besteuerung um ein wichtiges, aber leider auch komplexes Thema handelt. Es lohnt sich, dieses im Detail zu studieren. Auf dieser Website finden Sie zahlreiche Fakten, die für Ihre Überlegungen aufschlussreich sein könnten. - Die politische Rechte
Bitte bedenken Sie, dass es bei der Eigenmietwert-Steuer nicht darum geht, einfach eine ‚unlogische‘ Steuer abzuschaffen und über die Hintertüre neue oder zusätzliche Steuerschlupflöcher zu öffnen. Wenn das versucht würde, wäre das Vorhaben von vorne weg zum Scheitern verurteilt.
‚Das Fuder darf keinesfalls überladen werden.‘ - Die politische Linke
Bitte bedenken Sie, nicht jeder Besitzer einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses ist per se reich und deshalb müsse man die Abschaffung des Eigenmietwertes bekämpfen. Es gibt auch viele Fälle, bei denen das hart Ersparte zur Last wird; gerade bei Rentnern, kann das Wohneigentum zu schlaflosen Nächten führen, wenn die Steuerrechnung im ‚Anzug‘ ist. Nicht von ungefähr kennen deshalb einige Kantone Härtefallregelungen, um diese Situationen abzufedern. Mit einer massvollen eidgenössischen Lösung könnte diese für viele ältere Personen unhaltbare Situation nachhaltig bereinigt werden.
Schweiz – Der Bundesrat unterstützt die Abschaffung des Eigenmietwerts
25.08.2021 – Der Bundesrat beantragt dem Parlament Eintreten auf die Vorlage der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S), die einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung vorschlägt. Gleichzeitig stellt er Änderungsanträge zu zentralen Eckwerten. Der Bundesrat verabschiedete an der Sitzung vom 25. August 2021 seine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf.
Das ist grundsätzlich doch schon mal eine erfreuliche Nachricht. Wir werden Sie an dieser Stelle weiterhin über den Fortgang dieses Geschäfts informieren.
Als nächstes wird sich die WAK-S am 30. August 2021 unter Anderem mit diesem Thema auseinandersetzen.
Der vollständige Bericht als Download (PDF).
Schweiz – Was tut sich derzeit in Bern?
19.08.2021 – Der folgende Bericht von Hansueli Schöchli in der NZZ von heute erläutert, was zur Zeit in Bern zur Diskussion steht:
NZZ-Seite-23. Der Bundesrat ist gefordert seine Meinung kundzutun.
Schweiz – Der Gesetzesentwurf für die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung liegt vor
26.07.2021 – Die WAK-S hat das Thema Abschaffung des Eigenmietwerts an seiner nächsten Sitzung vom Freitag, 30. August (korrigiert am 19.08.2021) 2021 erneut traktandiert. Der dafür zugrunde liegende Gesetzestext können Sie herunterladen. Folgen Sie auch dem Link auf die dazu passende Meldung des Bundes.
Schweiz – Weitere Berichte zum Entscheid der WAK-S vom 27. 5. 2021:
HEV – Medienmitteilung am 28. Mai 2021
Schweiz – Eben erreicht uns die erfreuliche Nachricht: Die WAK-S hat sich für den Systemwechsel ausgesprochen
28.05.2021 – Nun sind wir gespannt auf die im Herbst zu erwartende Vorlage.
Download der Medienmitteilung der WAK-S
Hier ein Bericht von telebasel.ch:
Schweiz – Wagt es die ständerätliche Kommission Morgen Donnerstag das Beispiel von Herrn Höhn einfach zu ignorieren?
26.05.2021 – Auch Herr Höhn gibt uns die Erlaubnis sein E-Mail von heute 11.19 Uhr an die Ständeräte zu publizieren
Sitzung vom 27.5.2021 Pa.Iv. 17.400 Systemwechsel Besteuerung des selbstbewohnten Wohneigentums
Sehr geehrte Ständerätin
Sehr geehrte Ständeräte
Schön, kümmern Sie sich demnächst wieder mal um den Eigenmietwert.
JA, der gehört abgeschafft. Ohne wenn und aber.
Wie bitte erkläre ich meinen Kindern und Enkeln, dass sich arbeiten und Sparen nicht lohnt? Ausser vielleicht für den Staat der ungerechtfertigt Zahlung auf die eigene Liegenschaft und Vermögen eintreibt.
Ich, ich muss über 1/3 meiner AHV beiseite legen, damit ich meine Steuern bezahlen kann! Wohlverstanden, 100% abbezahlte Liegenschaft.
Wieso kommt der Schätzer pausenlos vorbei und erhöht den Wert der Liegenschaft? Nur damit ich mehr Steuern bezahlen muss.
Es kann doch nicht sein, dass meine Liegenschaft, bald 4x höher bewertet ist als diese vor über 40 Jahren gekostet hat.
Verdient habe ICH nichts damit, ausser, dass ich Jahr für Jahr höhere Steuerabgabe habe.
Ich wäre und bin nicht der Erste, der seine Liegenschaft verkaufen MUSS um die Steuern zu begleichen.
Bitte, verstehen Sie es richtig, wer spart ist der Idiot.
Eigentlich würde ich mir meinen Lebensabend im Haus und Garten geniessen. Jetzt aber muss ich Tag für Tag besorgt sein, wie komme ich über die Runden.
Geben Sie sich einen Ruck und behandeln Sie das Geschäft damit wir Schweizer nicht weiterhin die einzige Nation Weltweit ist, die auf etwas Steuern bezahlt das es eigentlich gar nicht geben sollte.
Mit freundlichem Gruss
Hans-Peter Höhn
Neuschwändistrasse 12
6390 Engelberg
Tel: 079 404 3933
Schweiz – Entscheidet sich diese Woche ob es mit dem Systemwechsel vorwärts geht oder nicht?
25.05.2021 – Ein weiterer selbst betroffener Steuerzahler wendet sich mit einem wichtigen Vorschlag an die ständerätliche Kommission
Sehr geehrte Ständerätin
Sehr geehrte Ständeräte
Am kommenden Donnerstag, 27. Mai 2021, behandelt Ihre WAK-S-Kommission einmal mehr die pa.Iv. 17.400. Vor mehr als 4 Jahren hat sich Ihre Kommission für einen Systemwechsel bei der Besteuerung des selbstbewohnten Wohneigentums am Hauptsteuerdomizil ausgesprochen.
Die grosse Mehrheit der „Hüsli-Besitzer“ ist davon ausgegangen, dass bei Abschaffung des Eigenmietwerts nicht nur die Unterhaltskosten wegfallen, sondern, dass inskünftig auch keine auf dem selbstbewohnten Wohneigentum (Hauptsteuerdomizil) lastenden Hypothekarschuldzinsen mehr abgezogen werden können, währenddem die Vermögenserträge weiterhin als reguläres Einkommen zu versteuern sind. Zehntausende von Eigenheimbesitzern, vor allem Rentner, die ihr Eigenheim als Altersvorsorge abbezahlt haben versteuern ja heute schon ihre Vermögenserträge diskussionslos als Einkommen.
Die „Hüsli-Besitzer“ haben denn auch nie verstanden, weshalb Ihre Kommission diese naheliegende Lösung nicht als Variante, nennen wir sie Variante Null, in die Vernehmlassung geschickt hat.
Mit den von Ihrer Kommission vorgeschlagenen Varianten I und II werden erneut unerwünschte Anreize für Steueroptimierung geschaffen, indem den ca. 10 – 20% der (super)reichen Eigenheimbesitzern weiterhin die Möglichkeit gegeben wird, ihre auf dem selbstbewohnten Wohneigentum am Hauptsteuerdomizil lastenden Hypotheken möglichst hoch zu halten. Die daraus resultierenden Hypothekarschuldzinsen lassen sich dann steuerkonform von den zu versteuernden Vermögenserträgen abziehen. Damit lässt sich gleichzeitig auch die Steuerprogression brechen! Die sehr vermögenden, staatsmännisch denkenden, Eigenheimbesitzer erwarten vom Systemwechsel keine Bevorzugung gegenüber den „Hüsli-Besitzern“. Verschiedene gutbetuchte Eigenheimbesitzer haben mir dies mehrfach bestätigt.
Die vorstehend skizzierte Variante Null führt bei den nach wie vor rekordtiefen Hypothekarschuldzinsen nicht nur zu den kleinstmöglichen Steuerausfällen, sondern sie schafft auch die dringend notwendigen Anreize, die weltweit hohe Verschuldung der schweizerischen Privathaushalte endlich abzubauen, wie dies schon seit Jahren von der SNB und auch vom damals vom Bundesrat bestellten „Beirat zum Finanzplatz Schweiz“ gefordert wird.
Auf einen Ersterwerberabzug ist im heutigen Umfeld zu verzichten, ebenso auf steuerwirksame Abzüge für energetische Sanierungen und dergleichen. Nur Förderbeiträge für energetische Sanierungen usw. machen Sinn.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe, dass sich Ihre Kommission am kommenden Donnerstag zur Verabschiedung einer entsprechenden Gesetzesvorlage durchringen kann. Hunderttausende von „Hüsli-Besitzern“ insbesondere die vielen unter der Eigenmietwert-Besteuerung leidenden finanzschwachen Rentner, erhoffen sich dies von Ihrer Kommission.
Freundliche Grüsse von einem staatsmännisch denkenden Bürger mit Jahrgang 1936
Joseph Koch
Reidholzstrasse 52
CH-8805 Richterswil
Telefon +41 (0)44 784 33 58
koch.joseph@bluewin.ch
Schweiz – Lassen uns die Politiker weiterhin im Stich oder raffen sie sich auf, um endlich einen Durchbruch bei der Eigenmietwertbesteuerung anzustreben
23.05.2021 – Robert Jäk gelangte heute per E-Mail an die zuständige Ständeratskommission. Diese wird am 27.05.2021 tagen und über das weitere Vorgehen entscheiden.
Sehr geehrte Frau Ständerätin,
sehr geehrte Herren Ständeräte.
Gemäss Sitzungsplanung der WAK-S, ist für die Sitzung vom kommenden Donnerstag am 27. Mai 2021, 09.45 –17.30 Uhr (unter vielem anderen) das Thema traktandiert: 17.400 s Pa.Iv. WAK-SR. Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung.
Das Resultat dieser Sitzung darf keinesfalls ein Übungsabbruch sein, aber auch keine weiteren Aufträge an die Verwaltung mit erneuten Abklärungen. Wir erwarten nun endlich nach ein paar Jahren Verzögerung einen Gesetzesvorschlag der Experten aus der Verwaltung und der WAK zu Handen des Parlamentes. Wir hoffen gemeinsam mit allen unseren Mitstreitern, dass es diesmal keine Entschuldigungen oder Begründungen mehr gibt, warum das jetzt wieder nicht möglich sei (Pandemie, Co2, EU, angespannte Finanzlage….)
Als möglichen Lösungsvorschlag verweise ich auf die ‚Variante 0‘ im Mail von Herrn Joseph Koch vom 23. Mai 2021. [Anmerkung: Siehe E-Mail oben von Herrn Koch]
Mit freundlichen Grüssen
Robert Jäk
Vorstandsmitglied Komitee Eigenmietwert-Nein
Roggenstrasse 5
CH-5430 Wettingen
+41 56 426 94 42
www.eigenmietwert-nein.ch
Aargau – Der Zweck heiligt offenbar die Mittel
27.03.2021 – Man muss fast sagen im Rekordtempo hat das Bundesgericht den Entscheid in Sachen „Beschwerde gegen die Erhöhung der Eigenmietwerte per Dekret“ gefällt. Leider ist dieser in unseren Augen negativ ausgefallen.
Eine der betroffenen Beschwerdeführerinnen nimmt dazu Stellung:
«23.03.2021 – Ich habe mich aus voller Überzeugung dafür eingesetzt, die Beschwerde gegen das Dekret vom 2016 resp. die im Kanton Aargau verfügte pauschale Erhöhung der Eigenmietwerte bis vor Bundesgericht zu bringen.
Wir alle dachten, dass wir grössere Chancen haben, ein positives Ergebnis zu erreichen.
Entsprechend hat mich die Abweisung der Beschwerde durch das Bundesgericht, die ich vor ein paar Tage erhalten habe, schon geschockt.
Es gilt diesen Entscheid zu akzeptieren, auch wenn es schwerfällt.
Trotzdem bereue ich nichts.
Ich bin und bleibe der Meinung, dass man sich wehren muss, eher als die Faust im Sack zu machen. Manchmal hat man Erfolg, manchmal nicht.
Ich danke dem Komitee für das Engagement in diesem Bereich sowie für die Unterstützung, die ich während der ganzen Prozedur erhalten habe und hoffe, dass der Eigenmietwert doch irgendeinmal abgeschafft wird.»
Die Aargauer Zeitung berichtet heute ebenfalls über diesen bedauerlichen Entscheid:
Kommentar vom Komitee Eigenmietwert-Nein
Wir bedauern diesen Entscheid des Bundesgerichts zutiefst. Wir können nach wie vor nicht nachvollziehen, dass die fragwürdige und pauschale Erhöhung des Eigenmietwerts durch den Grossen Rat immer noch Rechtskraft hat.
Auch die Bemerkung von Herrn Terekhov, wonach die Eigenmietwerte im Aargau im Vergleich zum Kanton Zürich „traumhaft tief“ seien, können wir so nicht stehen lassen. Der Kanton Zürich kennt seit Jahren die von uns geforderte Härtefallregelung. Diese soziale Abfederung wird bei uns frühestens in ein paar Jahren, wenn überhaupt, eingeführt. Welche Politikerin oder welcher Politiker setzt sich persönlich dafür ein? Uns ist niemand bekannt.
Schweiz – Aktuelle Artikel zum Thema
13.02.2021 – In der Beilage zum Thema „Steuern“ der Aargauer Zeitung vom 3. Februar 2021 sind drei aktuelle Artikel zu finden:
- Die Krux mit dem Eigenmietwert (Thomas Pfann)
- Wie geht’s weiter mit dem Eigenmietwert? (Thomas Pfann)
- Die Abschaffung des Eigenmietwertwerts – eine unendliche Geschichte? (Patrick Bossard)
Hier können Sie diese als PDF herunterladen.
Aargau – Zwei unserer Petitionäre haben ihre Einsprachen nun ans Bundesgericht eingereicht, weil sie vor dem Aargauischen Verwaltungsgericht erwartungsgemäss abgewiesen wurden.
14.01.2021 – Wir erwarteten zwar dieses negative Urteil. Aber trotzdem müssen wir erneut feststellen, dass die Verfahren zu lange dauern und das Urteil zu Fragen Anlass gibt, zumal das Verwaltungsgericht am 25. September 2020 selber festgestellt hat, dass das Dekret aus dem Jahre 2016 als ungültig zu taxieren ist.
Wir berichteten weiter unten per Datum 18.07.2020, 06.09.2020, 02.04.2020 und 26.02.2020 von diesen Beschwerdeführern aus Bünzen und Rudolfstetten. Und viele von Ihnen haben diese Einsprachen auch finanziell unterstützt. Natürlich hoffen wir mit den beiden Mutigen, dass das oberste Gericht dem Recht zum Durchbruch verhelfen wird.
Auch die AZ-Medien haben gestern darüber berichtet.
Aargau – Warum lassen die aargauischen Behörden viele Wohneigentumbesitzer hängen?
20.11.2020 – 05.01.2021 | Das Komitee Eigenmietwert-Nein stösst bei der Regierung nach, weil auch nach 4 (!) Jahren in Sachen Härtefallregelung Nichts, aber auch gar Nichts unternommen wurde.
- Am 16. November 2020 wandten wir uns an Regierungsrat Dieth und wollten von ihm wissen, warum in Sachen Umsetzung der Härtefallregelung im Aargau Nichts vorliege. Zum Zeitpunkt des Versandes war uns nicht bekannt, dass sich Herr Dieth operationsbedingt in Spitalpflege befindet.
Das Original können Sie hier als PDF herunterladen. - Dieses E-Mail ging auch an die Grossratspräsidentin, den aktuellen Präsident der zuständigen Grossratskommission, Herrn Patrick Gosteli, den damaligen Präsident der zuständigen Grossratskommission, Herrn Dieter Egli, das Parlamentsbüro und die beiden Ständeräte, Herrn Burkart und Herrn Knecht.
- Ein weiteres Mail mit dem gleichen Inhalt liessen wir der Aargauer Zeitung in der Person von Herrn Mathias Küng zukommen. Herr Küng war so freundlich dieses Thema aufzugreifen und einen Artikel mit der Hauptaussage «Der Kanton muss endlich eine Härtefallregelung vorlegen» zu publizieren.
- Bis heute liegt uns erst eine Stellungnahme des Vorstehers des kantonalen Steueramtes, Herrn Dave Siegrist vor, welcher uns im Auftrag von Herrn Dieth geantwortet hat. Lesen Sie selbst.
Wir sind der Meinung, dass der Kanton seine Hausaufgaben nicht gemacht hat und damit vermutlich eine stattliche Zahl an Steuerzahlern weiterhin hängen lässt.21.111 - 21.11.2020: Wir stossen nach und geben uns mit der Antwort aus Aarau nicht zufrieden. Wir sind absolut der Meinung, dass der Kanton freie Hand hat bei der Umsetzung einer Härtefallregelung, welche sich im Rahmen von andern Kantonen bewegt. Härtefallregelungen kennen zum Beispiel die Kantone Luzern, Zürich, St. Gallen und Obwalden. Die letzten beiden haben diese ums Jahr 2016 eingeführt.
Hier ein Ausschnitt aus unserem E-Mail: - 03.12.2020 – Heute ist eine Antwort von Herrn Dave Siegrist eingetroffen:
Die eher gute Nachricht
Möglicherweise bekommen wir die Steuerdaten. Damit könnten wir die Problematik in Franken und Rappen, sowie die Dringlichkeit direkt aufzeigen.
Die schlechte Nachricht
Das Finanzdepartement geht nicht auf unsere Argumentation ein. - 04.12.2020 – Wir haben beim Bund nachgefragt, ob es tatsächlich für die Einführung einer aargauischen Härtefallregelung unüberbrückbare Einschränkungen gäbe. Die Antwort ist aus unserer Sicht: NEIN.
Die Aussagen von Herrn Lukas Schneider von der Eidgenössischen Steuerverwaltung beurteilen wir als eindeutig. - 08.12.2020 – Heute haben wir uns auf Grund der (unveränderten) eidgenössischen Ausgangslage erneut an Herrn Regierungsrat Markus Dieth mit der dringenden Bitte gewandt, die Einführung einer Härtefallregelung nach zürcherischem Vorbild voranzutreiben.
- 05.01.2021 – Kurz vor Weihnachten erreichte uns eine neue Nachricht vom kantonalen Steueramt aus Aarau. Leider wieder mit durchgehend negativem Bescheid. Das Komitee Eigenmietwert-Nein überlegt sich nun, ob das Anliegen mit einer Initiative durchgesetzt werden sollte.
Aargau – Neues vom Verwaltungsgericht (VG)
28.09.2020 – Endlich! Das VG beurteilt das Dekret von 2016 mit den pauschalen Anpassungen der Eigenmietwerte nun auch als rechtswidrig (Mehr dazu im AZ-Bericht – Entscheid des Verwaltungsgerichts vom 24.09.2020).
Wer jetzt aber glaubt, dass dies unmittelbare Konsequenzen habe auf die unrechtmässige Festlegung dieser erhöhten Eigenmietwerte wird enttäuscht. Das VG hält am unrechtmässigen Zustand im Sinne einer Übergangslösung fest, obwohl das Dekret eigentlich nie hätte in Kraft gesetzt werden dürfen. Nun müssen wir abwarten welche Massnahmen die Aargauer Regierung ergreifen wird. Weiter ist offen, wie das Bundesgericht in den offenen Rekursen entscheiden wird.
Weil die Beschwerde beim VG die ‘zu tiefen’ Eigenmietwerte beanstandete, ist zu befürchten, dass die vom VG geforderten Massnahmen des Kantons zu einer erneuten und verschärften Attacke auf die vorsorgenden Eigentümer führen werden. In diesem Fall würden wir unter Anderem auch die Härtefallregelung wieder ins Spiel bringen.
Aargau – Das Spezialverwaltungsgericht Aargau hat einen zweiten Fall beurteilt
Schweiz – Die „Trölerei“ / Verschleppung des Eigenmietwertes geht weiter
02.09.2020 – In einer Medienmitteilung der zuständigen ständerätlichen Kommission (WAK-S ) vom Freitag, 28. August 2020 wird über den Stand in Sachen Eigenmietwert informiert.
Das Ergebnis der letzten WAK-Sitzung ist abermals enttäuschend und ruft wieder nach Protest. Eine weitere Zusatzschlaufe wird das Vorhaben nochmals um Monate verschleppen. Erneut wurde die Verwaltung mit weiteren Berechnungen beauftragt, die als Entscheidungsgrundlage offenbar für nötig angesehen werden. Schon die erste Zusatzschlaufe Ende 2019 war unnötig und hat – ausser einem Jahr Zeitverlust – zu keinem Ergebnis geführt.
Aargau – Eine weitere Instanz hat ein Urteil gefällt
18.07.2020 – Neues zum Fall „Beschwerde gegen die Eigenmietwerterhöhung“
[Siehe weiter unten – Stichwort ‚Spendenaktion‘ und ‚Einsprache eines Betroffenen‘]
Nachdem erwarteten, abweisenden Entscheid des Spezial-Verwaltungs-Gerichtes Aargau hat unser Petitionär via seinen Rechtsvertreter sofort Beschwerde beim Verwaltungsgericht Aargau eingereicht. Wir hoffen, dass dieses Gericht den Fall nun zügig weiter behandelt; ob das Verwaltungsgericht die Beschwerde gutheisst ist offen. Andernfalls wird der Weiterzug an das Bundesgericht endgültig klarstellen, ob die Eigenmietwert Erhöhung im Aargau rechtsmässig war oder nicht.
Schweiz – Im Programm der Herbstsession 2020 der WAK-S ist der Eigenmietwert leider wieder kein Thema!
16.06.2020 – Die am 16.11.2019 beschlossene unnötige Zusatzrunde führt nun dazu, dass die CORONA-Krise das Thema Eigenmietwert Abschaffung völlig aus dem Rennen wirft. Zudem ist bisher unbekannt, ob der dannzumal angefragte Bundesrat seine Position zum Systemwechsel bekanntgegeben hat.
Für viele Eigenheimbesitzer und selbstverständlich auch für das Komitee Eigenmietwert-Nein ist diese Situation sehr enttäuschend – andere freuen sich jetzt möglicherweise darüber, dass die nun dringend benötigten Steuereinnahmen zumindest wegen dem ungerechten Eigenmietwert weiterhin ungebremst in die Staatskassen fliessen.
Aargau – Abschluss der Spendenaktion
02.04.2020 – Nach der überwältigenden Spendenaktion wendet sich der Beschwerdeführer aus Bünzen nochmals direkt an Sie:
Sehr geehrte Spenderinnen und Spender!
Lassen Sie mich heute das Wort an Sie richten, um Ihnen ein aus tiefstem Herzen kommendes Danke zu zurufen. Sie ahnen ja gar nicht, wie sehr ich mich gefreut habe, dass Sie mit Ihrer Grosszügigkeit, die Sie alle mit Ihrem Zustupf an den Tag gelegt haben, tatsächlich einen entscheidenden Beitrag dazu geleistet haben, dass ich mich in meinem Kampf gegen diese unsägliche Eigenmietwert-Erhöhung gestärkt fühle. Ich bin froh, glücklich und auch ein kleines bisschen stolz, dass diese Gesellschaft in dieser Angelegenheit zusammenhält. Bravo. Ihnen allen gilt mein aufrichtiges DANKE.
Auch wir vom Komitee Eigenmietwert-Nein sind beeindruckt von der grossen Zahl von Unterstützern und dem erstaunlichen Betrag, der zusammengekommen ist. Dies motiviert uns zusätzlich, weiterhin – auch in diesen schweren Zeiten mit dem Virus – den Kampf gegen den Eigenmietwert zu führen.
Selbstverständlich werden wir Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden halten, wie es mit den Einsprachen und deren Ergebnis jeweils weitergeht. Wir gehen davon aus, dass sich das Virus auch bezüglich des Behördentempos nicht beschleunigend auswirken wird, leider!
Schweiz – Das Coronavirus macht auch vor dem Eigenmietwert nicht halt
23.03.2020 – Die meisten (Not-) Sitzungen in Bundesbern finden nur noch im Zusammenhang mit der Corona-Krise statt. Dies gilt auch für die für heute geplante Sitzung der WAK-S, welche das Thema Eigenmietwert-Besteuerung auf der Traktandenliste führte, jetzt aber gestrichen wurde.
Es gilt für uns auch hier: Geduld wahren und durchhalten. Bleiben Sie gesund!
Aargau – Einsprache eines Betroffenen gegen die Eigenmietwerterhöhung durch den Grossen Rat
26.02.2020 – Während die Mühlen in Bern bezüglich Eigenmietwertabschaffung bedauerlicherweise nur auf Sparflamme mahlen, gelangen wir heute mit einer speziellen Bitte an Sie. Einem ebenfalls betroffenen Steuerzahler, welcher auch mit der vom Grossen Rat des Kantons Aargau beschlossenen, pauschalen Eigenmietwerterhöhung konfrontiert ist, geben wir an dieser Stelle Gelegenheit sich direkt an Sie zu wenden:
Liebe UnterstützerInnen im Kampf gegen den Eigenmietwert!
Allerdings kann jeder seine private Steuerveranlagung anfechten und diese ggf. bis vor Bundesgericht ziehen. Und genau dies habe ich nun getan. In meiner Gemeinde beträgt der Eigenmietwertaufschlag 21% und ist damit eine der am härtestesten betroffenen Gemeinden im Kanton Aargau. Für mich steht bereits heute fest, dass ich den Rechtsmittelweg bis vor Bundesgericht beschreiten werde – was aller Voraussicht nach auch nötig wird, hat das Verwaltungsgericht Aargau doch bereits einmal im Sinne des Dekrets entschieden, womit fast nur noch ein Machtwort aus Lausanne helfen kann.
Als Steuerpflichtiger werde ich über die drei Instanzen (2x innerkantonal – 1x Bundesgericht) von MLaw Artur Terekhov, Inh. AT Recht Steuern, 8102 Oberengstringen aus politischer Sympathie in der Eigenmietwertfrage zu einem Vorzugstarif vertreten. Gleichwohl ist die Höhe der Vertretungskosten für mich als Privatperson nicht zu vernachlässigen. Ausserdem kämen bei einer Niederlage vor Bundesgericht weitere Kosten dazu (im schlimmsten Fall total ein höherer vierstelliger Betrag).
Da das Urteil allerdings nicht nur mir als Steuerpflichtigen nützen könnte, sondern Auswirkungen auch auf Sie (und gesamthaft 166’000 Eigenheimbesitzer im Kanton Aargau) haben dürfte, bitte ich Sie höflich, dass Sie mich mit einem finanziellen Beitrag bei der Prozessführung unterstützen und mir als Beschwerdeführer wertvolle, solidarische Rückendeckung geben.
Freundliche Grüsse
Der Beschwerdeführer aus Bünzen
(Name dem Komitee bekannt)
Alle bis zum 31.03.2020 bei uns auf dem Konto mit der IBAN CH29 0900 0000 8919 5691 6 eingehenden Spenden werden wir ausschliesslich und vollumfänglich im Interesse des vorerwähnten Rechtsstreites einsetzen und danken im Voraus für eure Grosszügigkeit. Bleiben wir im Kampf gegen den Eigenmietwert verbunden!
Falls Sie einen Einzahlungsschein benötigen, senden wir Ihnen diesen gerne zu. Bitte per Telefon (056 668 91 00) oder E-Mail bestellen.
Schweiz – Die WAK-S in neuer Zusammensetzung
20.01.2020 (Aktualisiert) | 22.12.2019 – Nach den letzten eidgenössischen Wahlen im Herbst 2019 hat sich die Zusammensetzung der WAK-S verändert.
Neu sind:
Kuprecht Alex, SVP (neu: Vizepräsident)
Hegglin Peter, CVP (Die Mitte-Fraktion)
Rechsteiner Paul, SP
Frau Thorens Goumaz Adèle, Grüne
Wicki Hans, FDP
Nicht mehr dabei sind:
Baumann Isidor, CVP
Fetz Anita, SP
Föhn Peter, SVP
Graber Konrad, CVP
Hefti Thomas, FDP
Bisherige:
Levrat Christian, SP (neu: Präsident)
Bischof Pirmin, CVP (Die Mitte-Fraktion)
Engler Stefan, CVP (Die Mitte-Fraktion)
Ettlin Erich, CVP (Die Mitte-Fraktion)
Germann Hannes, SVP
Noser Ruedi, FDP
Schmid Martin, FDP
Zanetti Roberto, SP
Zusammensetzung nach Parteien:
CVP 4 (Die Mitte-Fraktion) / FDP 3 / SP 3 / SVP 2 / Grüne 1
Also 9 Bürgerliche und 4 Linke
Die Sitzungsplanung für das 1. Quartal 2020 ist erschienen. Die Traktanden sind erst für die Sitzungen im Januar und Februar bekanntgegeben, wie früher angekündigt ohne die interessierende Pa.Iv. 17.400 (Eigenmietwertbesteuerung). Die Traktanden für die 23./24. März 2020-Sitzung sind noch nicht bekannt.
Schweiz – Die WAK-S hat am 14. November getagt
16.11.2019 – Das Ergebnis dieser Sitzung ist enttäuschend und ruft förmlich nach Protest. Die Zusatzschlaufe ist unnötig, der Bundesrat hat seine Position schon vor Jahren bekanntgegeben und publiziert.
Am 17.06.2009 hat der Bundesrat mit einem indirekten Gegenvorschlag bekanntgegeben, die Besteuerung des Eigenmietwerts für alle Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer aufzugeben und im Gegenzug die bisherigen Abzugsmöglichkeiten auf zwei Ausnahmen zu beschränken.
Der Wortlaut im Detail: Bundesrat vom 17.06.2009
Schliesslich beantwortete der Bundesrat eine Anfrage der SP betreffend der steuerlichen Konsequenzen bei einem vollständigen Systemwechsel beim Eigenmietwert:
Bundesrat vom 16.08.2017
WAK-S Medienmitteilung vom 15.11.2019
Über die Gründe für diesen Nichtentscheid lässt sich nur spekulieren. Tatsache ist, dass dadurch das Geschäft weiter verzögert wird. Es ist auch nicht absehbar, wie sich die Kommission durch die Wahlen verändern wird.
Der Hauseigentümerverband bedauert diese Verzögerung ebenfalls:
HEV Medienmitteilung vom 15.11.2019
Wie das Blick-Onlineportal darüber berichtet:
Blick Bericht vom 15.11.2019 – Hüsli-Besitzer brauchen Geduld
Auch die NZZ stellt ein unübliches Verfahren fest:
NZZ vom 15.11.2019 – Ständeräte drehen eine originelle Zusatzschlaufe
Was der Tagesanzeiger zur Haltung der WAK-S meldet:
Tagi vom 15.11.2019 – Eigenmietwert macht weiter Bauchweh
Schweiz – Unsere Stellungnahme zur laufenden Vernehmlassung
20.06.2019 – Kurzform
Das Komitee Eigenmietwert-Nein wird keine der vorgeschlagenen Varianten unterstützen und wir erwarten im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur Vernehmlassung nun die Ausarbeitung einer mehrheitsfähigen Lösung zum Systemwechsel als Basis für die Behandlung im Parlament.
Begründung
Alle vorgeschlagenen fünf Lösungsvarianten haben Vor- und Nachteile und wir können keine der Varianten als die Beste, oder insgesamt als die einzig Richtige ableiten oder herauslesen. Zudem halten wir keine der Varianten für mehrheitsfähig.
Das Komitee Eigenmietwert-Nein begrüsst die Absicht, bei der Umsetzung des Artikels BV 108, konkrete Schritte einzuleiten. Der Unterstützungsabzug muss jedoch vom Eigenmietwert entkoppelt werden.
Begründung
Eine Unterstützung gemäss BV108 muss auch möglich werden, falls 17.400 Schiffbruch erleidet. Zudem sollen nur diejenigen Bürger-/innen Unterstützung erhalten, welche sie auch benötigen. Schwierige Vollzugsfragen sind vorhanden und werden sicher weitere hohe Kostenfolgen auslösen.
01.07.2019 – Stellungnahme E-Mail
Schweiz – Umfrage zum Systemwechsel
15.05.2019 – Besten Dank an alle, die an unserer Umfrage mitgemacht haben!
Nachdem die Zahl von knapp 300 Antworten erreicht wurde, haben wir diese geschlossen.
Dies sind die Resultate:
Von den rund 300 Teilnehmern haben 177 angegeben, die Vorlage im Detail studiert zu haben. Dies sind ungefähr 60%.
7 Personen haben vor, bei der ESTV eine eigene Stellungnahme abzugeben.
Neu – Suche möglich
12. 05.2019 – Unsere Website wird immer umfangreicher. Deshalb haben wir neu eine Suche eingerichtet, mit deren Hilfe Sie die Website nach beliebigen Stichwörtern durchsuchen können.
Sie finden die Suche auf der linken Seite unterhalb des Menüs.
Schweiz – Vernehmlassung der WAK-S zur Änderung des Bundesgesetzes über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung
05.04.2019 – Das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung wurde heute, dem 5. April 2019 gestartet. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 12. Juli 2019. Als „Komitee Eigenmietwert-Nein“ sind wir eingeladen, zum Vorentwurf und zum erläuternden Bericht Stellung zu nehmen.
Sie dürfen jedoch gerne auch persönlich an dieser Vernehmlassung mitwirken, falls Sie das wollen. Verwenden Sie dazu bitte die Unterlagen der offiziellen Website des Bundes. Für Ihren Kommentar haben wir eigens einen neuen Blog eingerichtet.
22.05.2019 – Die bisher an dieser Stelle verlinkte Umfrage ist geschlossen. Die Resultate finden Sie oben auf dieser Seite.