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Schweiz – 21.05.2025 – Die Abstimmung steht fest

Wir freuen uns mitteilen zu können, dass heute der Bundesrat das Datum für die denkwürdige Abstimmung über die Abschaffung des Eigenmietwerts festgelegt hat:

28. September 2025

Wichtig

Auch wenn unsere Website „eigenmietwert-nein.ch“ lautet und wir uns gegen die Eigenmietwertbesteuerung wehren, empfehlen wir Ihnen dringend, am 28. September 2025 ein überzeugtes Ja in die Urne zu werfen.


Und wir freuen uns auch sehr, dass der HEV in seiner heutigen Medienmitteilung unsere Argumentation voll übernommen hat:

Der Hauseigentümerverband ist erfreut über den heutigen Entscheid des Bundesrates, den Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften – und damit den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung mit dem Wegfall der Eigenmietwertsteuer – am 28. September dem Volk zur Abstimmung zu unterbreiten.

Mit der vom Parlament verabschiedeten Reform wird endlich die systemwidrige und ungerechte Eigenmietwertsteuer auf selbstgenutztem Wohneigentum abgeschafft. Die Streichung des Eigenmietwerts und der damit verbundenen Geistersteuer bringt Fairness, Einfachheit und mehr Selbstverantwortung ins Steuersystem. Die Systemänderung ist durchdacht und ausgewogen. Sie schafft die Besteuerung des Eigenmietwerts ab – konsequenterweise entfallen im Gegenzug gewisse Steuerabzugsmöglichkeiten. Gleichzeitig bleiben jedoch in der Kompetenz der Kantone steuerliche Anreize für energetische Sanierungen und Umweltschutzmassnahmen erhalten. Neu werden junge Familien, die erstmals Wohneigentum erwerben, durch einen gezielten Schuldzinsabzug unterstützt. Damit wird die in der Bundesverfassung verankerte Wohneigentumsförderung endlich umgesetzt. Bei vermietetem Wohnraum sind weiterhin die Mietzinseinnahmen zu versteuern, und auf der Gegenseite bleiben angefallene Kosten abziehbar, so auch anteilige Schuldzinsen.

Mit einem Ja zum Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern wird aber nicht nur die Eigenmietwertsteuer abgeschafft. Ein Ja gibt den Kantonen auch die Möglichkeit, eine kantonale Liegenschaftssteuer auf selbstgenutzten Zweitwohnungen einzuführen.
Das ist vor allem für Berg-/Tourismuskantone mit vielen Zweitwohnungen relevant. Sie können damit Einnahmeausfälle aus dem Wegfall der Eigenmietwertsteuer kompensieren. Die Kantone erhalten mit diesem Beschluss wohlgemerkt die Option, mittels eines kantonalen Gesetzes eine solche Steuer einzuführen. Ob dann tatsächlich eine solche Steuer eingeführt wird, entscheidet jeder Kanton für sich – ganz im Sinne des Föderalismus.

Der HEV Schweiz hat deshalb bereits Ende Februar an seiner ausserordentlichen Delegiertenversammlung einstimmig die Ja-Parole zur Abstimmungsvorlage beschlossen. Die Abschaffung der unfairen Eigenmietwertsteuer ist überfällig. Die Reform bringt endlich mehr Fairness: Für alle Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer sowie auch für all jene, die von den eigenen vier Wänden träumen oder schon auf dem Weg dazu sind.

Medienmitteilung HEV Schweiz – 21.05.2025


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20.12.2024 good-news !

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Endlich ein mehrheitsfähiger Kompromiss mit dem vollständigen Systemwechsel:

Keine Besteuerung von fiktiven Einkommen mehr wegen dem selbstgenutzten Wohneigentum. Der ungerechte Eigenmietwert wird endlich abgeschafft.

  • Das wird zur Vereinfachung des Steuersystems führen (Ausnahmen).
  • Der Fehlanreiz für die hohe Hypothekar Verschuldung entfällt, Schulden machen wird nicht mehr belohnt und sparen wird nicht mehr bestraft.
  • Das Amortisieren des Hypotheken führt zu Mehreinnahmen beim Staat bezw. zu etwas höheren Steuern der Eigentümer, aber im Gegenzug zu viel grösseren Einsparungen durch Reduktion oder den Wegfall von Zinsen an die Banken, ingesamt wird es das Budget der Hypothekarnehmer entlasten Sparpotential.
  • Mit einem zeitlich und betragsmässig begrenzten Schuldzinsabzug für Ersterwerber wird der Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung erfüllt. Jungen Familien soll der Zugang zu Wohneigentum erleichtert werden. So wird sichergestellt, dass Wohneigentum für Junge kein Traum bleibt. Sparpotential
  • Mit dem Wegfall des Eigenmietwertes entfallen konsequenterweise die bisherigen Abzugsmöglichkeiten für die selbstbewohnte Liegenschaft (Schuldzinsabzug und Unterhaltsabzug). Zur Förderung von energetischen Sanierungen und Umweltschutzmassnahmen haben die Kantone die Kompetenz, die bestehenden Abzugsmöglichkeiten beizubehalten.
  • Vermieter, die Miet- und Pachtzinsen aus ihrer Miet-Liegenschaft versteuern müssen, können auch die damit zusammenhängenden Unterhaltskosten, Schuldzinsen etc. (in der Regel) wie bisher abziehen Quotal-restriktiv Rechner.
  • Neu können die Kantone eine Objektsteuer für Zweitliegenschaften einführen, sie sollen damit die Steuerausfälle aus der Eigenmietwert-Besteuerung von selbstgenutzten Zweitwohnungen kompensieren können. Diese Verfassungsänderung untersteht dem obligatorischen Referendum.

Anregungen und Wünsche für den obigen Text bitte direkt an: robert.jaek(at)eigenmietwert-nein.ch

Gehören Sie zu den Gewinnern oder Verlierern?

Hier gehts zur Parlamentarischen Initiative: Pa.Iv.17.400

Der Weg bis heute war lang, sehr lang……. . Sie finden die Etappen auf dieser Seite.