AG – Resultate Umfrage Steuern 2016

05.03.3018 – Wir danken allen herzlich die an unserer Umfrage mitgemacht haben. Nachfolgend finden Sie die Ergebnisse in Zahlen und einen Kommentar vom Komiotee Eigenmietwert-Nein.

Mitgemacht haben

Per Onlinequiz 54
Per E-Mail 16
Total 70
Frage 1 – Haben Sie Ihre definitive Steuererveranlagung schon erhalten?

Frage 2 – Haben Sie gegen die definitive Steuerveranlagung Einsprache erhoben?

Frage 3 – Haben Sie schon einen definitiven Bescheid erhalten auf Ihre Einsprache?

Kommentar

Offenbar hat die Mehrzahl der Antwortenden Ihre definitive Steuerveranlagung erhalten. Dies ist auch nicht verwunderlich, befinden wir uns doch schon wieder in der Zeit, wo Ende Monat schon die nächste Veranlagung für das Steuerjahr 2017 abgeliefert werden muss.

Wir freuen uns darüber, dass doch eine rechte Zahl es nicht gescheut hat, gegen die – unserer Meinung nach – ungerechtfertigte Erhöhung Einsprache zu erheben. Weil sich das Bundesgericht leider nicht materiell zur Beschwerde gegen die vom Grossen Rat beschlossene Erhöhung geäussert hat, wissen wir immer noch nicht, ob diese wirklich rechtmässig erfolgte oder nicht.

Dieses Wissen haben wir erst, wenn jemand gegen alle Instanzen Einsprache erhoben haben wird und sich das Bundesgericht doch noch mit dem Fall Aargau auch inhaltlich befassen muss.

Nachfolgend geben wir Ihnen weitere Information in Form eines konkreten, anonymen Beispiels, für den Fall, dass Sie sich persönlich mit einer Einsprache wehren wollen:


Sehr geehrter Herr […]

Vielen Dank noch für Ihre Antwort zur Kostenschätzung für die Verfahren. Der Streitwert (Gesamte Mehrsteuer mit neuem EM anstelle altem EM) liegt bei mir für 2016 bei CHF 390. Mein Einkommen wird sich künftig nicht signifikant erhöhen. (…) Das 20-fache wäre 7800.

Wenn ich Ihre Erläuterungen richtig verstehe, wären das (unverbindlich) geschätzte maximale Kosten für die Verfahrenskosten bei Beschwerde an den Kanton? Stimmt das?

Bei internen Juristen könnten die Kosten evtl. auch nur um die CHF 2000 betragen. Ist mein Verständnis richtig? Falls ich für diese CHF 2000 wider Erwarten Recht bekäme, würde sich die
Investition somit erst nach 5 Jahren auszahlen.

Die Gerichtsinstanzen auf kantonaler Ebene werden kaum zu Gunsten des Aargauer Steuerzahlers entscheiden. Daher wäre ein Weiterzug ans BG nötig und weitere Kosten fielen bei Unterliegen an (Anwalt nicht eingerechnet.)

Deshalb lohnt sich aus meiner Sicht das Kämpfen für mich als Normalverdiener und Nichtjurist nicht. Leider. Und leider denkt wohl mancher so.

Ob ich bei Erhalt der Veranlagung eine Einsprache beim Gemeindesteueramt machen werde, weiss ich noch nicht; die wäre zwar gratis, aber damit beschäftige ich wiederum Gemeinde und Kanton, was wir letztlich wieder mit Steuern bezahlen müssen.

So sehe ich leider die Situation.

Danke für Ihren grossen Einsatz.

Freundliche Grüsse
[…]


Sehr geehrter […]

(…)

Bezüglich Ihren Erläuterungen möchte ich folgendes festhalten:

– Aus ökonomischen Überlegungen haben Sie völlig recht. Das lohnt sich in keinem Fall. Kröte schlucken und gut ist. Wir Eigenheimbesitzer (besonders im Aargau) fahren immer noch besser mit der „leichten“ Erhöhung.

– Staatspolitisch geht das aber eben gar nicht. Der Kanton hat im Wissen, dass er keinen grossen Widerstand erwarten muss, dieses Dekret gemacht und versucht unter Umgehung aller Gesetze Steuern einzutreiben. Wenn sich dann niemand wehrt kann man getrost sagen, der Kanton hat mit seinem Vorgehen ja recht behalten. Es braucht also zumindest ein paar Mutige, die sich dagegen wehren. Dazu gehöre ich selber, aber auch wir vom Komitee versuchen weiter aktiv zu bleiben. Dank unserer Umfrage
haben wir auch weitere Bürger gefunden die das nicht einfach akzeptieren. Wie weit dann jeder gehen wird ist natürlich von Fall zu Fall unterschiedlich. Insofern möchte ich Sie weiter ermutigen, Einsprache zu machen und das auch durchzuziehen.

– Bezüglich Ihren Berechnungen würde ich ebenfalls von einem Streitwert von rund 7800 ausgehen und dabei auf Verfahrenskosten von rund 2000 – 2500 pro Instanz kommen. Wenn Sie recht erhalten, ist es
selbstverständlich, dass alle Gerichtskosten zurückerstattet werden, dann lohnt sich der Aufwand natürlich ab dem ersten Tag. Wenn Sie nicht Recht erhalten ist das Geld abzuschreiben. Es ist daher sehr individuell, ob jemand das wirklich durchziehen will und kann, es braucht nicht nur ein finanzielles Polster, sondern noch viel mehr, auch etwas Engagement. Mein erstes Verfahren bis vor BGE hat mich geschätzt 450 Stunden Freizeit gekostet. Da ich politisch wenig aktiv bin (ausser bei Abstimmungen) sehe ich das als einmalige Leistung an den Staat meinerseits. Ich habe einen wunden Punkt gefunden, werde den durchziehen und anschliessend sehe ich mich wieder als stillen Bürger im Hintergrund. Insofern kann ich damit gut leben. Und was ich bei meinen Recherchen alles entdeckt habe, wird mein zukünftiges Abstimmungsverhalten massgeblich beeinflussen.

– Bezüglich den Gerichten bin ich mir nicht sicher, wie sich die kantonalen Instanzen verhalten werden. Einerseits werden sie Mühe haben, gegen das Dekret zu entscheiden, andererseits ist es aber total offensichtlich, dass eine in Rechtskraft erwachsene Verfügung nicht einseitig abgeändert werden kann. Spätestens das Bundesgericht würde diesen Sachverhalt erkennen und jede Vorinstanz die anders entschieden hätte, hätte dann eine 2 am Rücken. Es ist also auch denkbar, dass die kantonale Instanz zu unserem Gunsten entscheidet, dann aber der Kanton den Weiterzug ans BGE macht. Vieles ist hier noch offen, die nächsten Monate / Jahre werden zeigen wie das ausgeht.

– Leider haben Sie mit Ihrer Aussage recht, dass sich Normalverdiener und nicht Juristen nur schwierig gegen den Staat durchsetzen können. Ich verstehe jeden der das nicht macht. Wir ermutigen jeweils alle, selber aktiv zu werden, oder aber das Komitee zu unterstützen, so bleibt zumindest das Thema aktuell.

Ich hoffe, meine Erläuterungen decken sich mit Ihren und wünsche Ihnen noch ein schönes Wochenende.

Mit freundlichen Grüssen
[…]