Leserbriefe


Der folgende Leserbrief als Reaktion auf diesen Artikel wurde am 14.02.2018 veröffentlicht:

Es geht um einen Wurf und nicht kleinkariertes Denken

Über den bevorstehenden Versuch, die Eigenmietwertbesteuerung auf eidgenössischer Ebene abzuschaffen ist schon viel geschrieben worden. Leider beschränken sich diese Texte mehrheitlich darauf aufzuzeigen, was es den Staat kosten würde. Auch im Text vom Montag ist dies das Hauptthema. Damit macht man schon jetzt Stimmung gegen dieses wichtige Vorhaben.
Kehren wir zu den Fakten zurück: Gemäss Dr. Martin Schmid, Mitglied der für dieses Geschäft zuständigen ständerätlichen Kommission wird die Abschaffung frühestens in vier Jahren erfolgen (per 1.1.2023). Wie sich die Zinsen bis zu diesem Zeitpunkt bewegen, kann niemand zuverlässig voraussagen. Trotzdem nimmt man allgemein an, dass diese irgendwann wieder ansteigen werden. Und wenn dies der Fall ist, werden die Ausfälle für den Staat kontinuierlich kleiner. Dies kann soweit gehen, dass ab einer bestimmten Zinshöhe die Steuereinnahmen höher ausfallen würden als vor der Abschaffung. Warum wird im Artikel darauf nicht eingegangen?
Vergessen wir nicht, dass wir immer noch den absurden Mechanismus im Steuersystem haben, dass es sich lohnt, Schulden anzuhäufen, um Steuern zu sparen. Und dass diese Funktionalität äusserst wirksam ist, zeigt die schwindelerregende Verschuldung der Schweizer. Darum geht es. Natürlich gibt es viele weitere stichhaltige Gründe, die ich hier nicht aufzählen und wiederholen möchte. Dass ein Systemwechsel Gewinner und Verlierer hat, ist nicht nur bei der Abschaffung des Eigenmietwerts eine Tatsache. Diesen Effekt kennen wir bei jeder Gesetzesänderung.
Der Grosse Rat hat vor gut zwei Jahren den Regierungsrat beauftragt, eine Vorlage für eine Härtefallregelung vorzulegen. Damit haben die aargauischen Behörden ein soziales Problem erkannt und den Willen bekundet dieses anzugehen. Weshalb aber ist bis heute in dieser Sache nichts geschehen?
Walter Richner, Komitee Eigenmietwert-Nein, Benzenschwil


Der folgende Leserbrief als Reaktion auf diesen Artikel folgte am 17.10. in den az-Medien:

Billige Stimmungsmache gegen die geplante Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung

Schon früh beginnen sich die möglichen Verlierer einer Abschaffung des Eigenmietwerts in Stellung zu bringen. Wie jede andere Gesetzesänderung auch, gibt es immer Gewinner und Verlierer einer solchen. Wer sich die Eckpunkte der geplanten Reform einmal genauer anschaut stellt fest, dass die Verfasser derselben sehr bemüht sind, die finanziellen Auswirkungen möglichst gering oder haushaltsneutral zu halten. Wenn man von einem gemittelten Zins von 2.5 Prozent ausgeht, bleiben die Verluste, resp. Gewinne für den Staat höchstens im 3-stelligen Millionenbereich. Die kürzlich in der ECO-Sendung bekanntgegebenen Zahlen wonach Steuerverluste von 1.4 Milliarden oder sogar 2.5 Milliarden (Cash) resultieren sollen, entbehren jeglicher soliden Grundlage und sind somit nicht ernst zu nehmen.
Die Banken mit hohem Hypothekenanteil haben jetzt mehr als genug Zeit, sich auf die neue Situation einzustellen. Sie ist nicht die einzige Branche, die ihr Geschäftsmodell in letzter Zeit gezwungenermassen modifizieren musste. Zudem ist der Staat nicht dazu da, die Gesetze so festzulegen, dass einer Branche hohe Einnahmen garantiert werden.
Wenn Wohneigentumbesitzer ihre Schulden nach oder schon vor der geplanten Abschaffung des Eigenmietwerts rascher zurückzahlen, ist dies genau der gewünschte Effekt. Der bisher wirkende Anreiz, die Hypothek nicht abzuzahlen, um in der Steuererklärung möglichst hohe Abzüge geltend machen zu können, führte bekanntlich zur höchsten Verschuldung der Privathaushalte innerhalb Europas. Die Nationalbank und der Bundesrat sprechen in diesem Zusammenhang von einem sehr hohen Risiko.
Warten wir doch den im nächsten Frühjahr erscheinenden Gesetzesvorschlag ab. Erst dann kann im Detail beurteilt werden, welche finanziellen Auswirkungen dieser haben könnte.
Walter Richner, Komitee Eigenmietwert-Nein, Benzenschwil

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