Noch nie war der Moment so gut:
Jetzt muss der Entscheid fallen!
Anfang Dezember 2024 – Einige Gegner der Abschaffung des Eigenmietwertes sind rechtzeitig zum Zieleinlauf aufgewacht – sie argumentieren mit klammen Staatsfinanzen, Klimakrise, Schwarzarbeit, egal wie ungerecht und destabilisierend das Eintreiben dieses ungerechten Geldes auch sein möge. Aber es kann nicht genug wiederholt werden:
«Der Eigenmietwert ist ein ökonomischer Unsinn, weil er Fehlanreize schafft, ungerecht und teuer ist, Unzufriedenheit stiftet, den Zukunftschancen der Jungen schadet, und im Härtefall zu erzwungenen Verkäufen des Wohneigentums führt».
Der Eigenmietwert ist ungerecht,
weil er die Einwohner ohne Rücksicht auf nachvollziehbare Kriterien ungleich behandelt. Die «Eigenmiete» ist etwas Fiktives, nicht Existierendes, das nach Ermessen der staatlichen Behörden festgelegt wird. Der Fiskus schafft die Illusion, dass sich der Eigentümer eines nicht fahrbaren Wohnobjektes sich selbst eine Miete bezahlt, die besteuert werden kann. Ein «Nichts» zu besteuern ist ein staatspolitischer Bubenstreich. Dazu kommt: Der Eigenmietwert, der die Vorteile der Schuldzinsabzüge ausgleichen soll, bleibt aber unverändert, auch wenn man die Hypothek amortisiert.
Die Besteuerung dieser Fiktion ist sowohl im schweizerischen Steuerrecht als auch im internationalen Vergleich eine ungerechte Ausnahme.
Ein Eigenheim ist keine Einkommensquelle, sondern eine Ausgabe
Wer sich ein Haus kauft, zahlt dafür mit seinem Geld – und muss dafür nicht auch noch zur Kasse gebeten werden, als ob er Gewinne erwirtschaften würde. Das Geld wurde ja bereits einmal als Einkommen versteuert und der Bau wurde noch mit der MWSt belastet. Zudem wird das Eigenheim auch als Vermögen besteuert.
Das System Eigenmietwert ist auch teuer für den Staat
Im schweizerischen Steuerrecht ist der Eigenmietwert eine aufwendige Ausnahmeaufgabe für die Steuerämter. In der Regel gilt, dass nach dem die Konsumenten ein Gut erworben haben, es ihnen überlassen ist, ob sie es selbst nutzen wollen oder es anderen gegen Entgelt zur Verfügung stellen. Steuerliche Folgen hat nur das Überlassen gegen Entgelt, da dies ein nachvollziehbares Einkommen generiert. Wird ein Kunstwerk, eine Segeljacht oder ein Luxusauto selbst genutzt, muss diese Nutzung nicht noch einmal versteuert werden. Auch diese Gegenstände könnte man anderen gegen Entgelt zur Verfügung stellen. Die einzige Ausnahme von dieser Regel bildet das Wohneigentum.
Wenn man diese Logik zu Ende denkt, müssten alle steuerpflichtigen Personen ein 100% Einkommen versteuern. Denn bei Teilzeitpensen oder freiwilliger Arbeit entgeht diesen Personen ja auch ein Lohn, den sie erwirtschaften und somit auch versteuern könnten.
Die vielen langwierigen Gerichtsfälle - über unterschiedliche Auffassungen zur Höhe des Eigenmietwertes - über die vielen Jahre, haben hohe Kosten generiert, sowohl für die Eigentümer, als auch für den Staat.
Der Eigenmietwert erhöht die Mieten
Das Steuerkonstrukt des Eigenmietwerts erhöht den Druck auf den Mietmarkt und erhöht gleichzeitig auch das als „tragbar“ geltende „quartierübliche“ Mietpreisniveau. Eine höhere Quote von Eigenheimbesitzern könnte zwar den Mietmarkt entlasten, aber das Wohnen im Eigenheim wird durch die Eigenmietwertbesteuerung systematisch verteuert. Die Auswirkungen sehen wir nun in den Nebenwirkungen auf dem Wohnungsmarkt, denn der Eigenheimerwerb wäre ja die einzige echte Alternative, um der „Abhängigkeit“ der Mieter ein Ende zu setzen. Der Eigenmietwert muss weg, weil er das Wohnen im Eigenheim verteuert und heute bereits fast keine Mieter mehr auf diese Alternative ausweichen können.
Dazu kommt auch noch die Tatsache, dass der Anteil von institutionellen Eigentümern von Mietwohnungen laufend zunimmt und diese sind dauernd daran interessiert den Ertrag zu optimieren (z.B. die PK’s), dies führt generell zu höheren Mietzinsen und quartierüblichen Vergleichsmieten.
Die steigenden Wohnkosten infolge der Wertsteigerungen führen zu einer Ungleichbehandlung von langjährigen Wohneigentümern
Die Wertsteigungen bei gesuchten Immobilien an guten Lagen waren während der letzten Jahre sehr hoch (seit 2000 auf mehr als das Doppelte). Vielerorts wurden in der Folge die Eigenmietwerte angepasst, was zu höheren Steuerbelastungen der Eigentümer geführt hat. Das Wohnen im eigenen Haus hat sich also stark verteuert, obwohl durch die Wertsteigerung kein zusätzlicher Franken im Portemonnaie angekommen ist. Wer nun denkt, dass diese Wertsteigerungen ja auch bei den vermieteten Wohnungen als höhere Mietzinsen gefordert werden könnten, liegt falsch, denn hier liegt eine klare Ungleichbehandlung vor. Mietzinsanpassungen unterliegen einer anderen, restriktiveren Regelung.
Der Eigenmietwert führt zu Fehlanreizen
Dieser Fehlanreiz des Eigenmietwertes führt zu falschen Erwartungen und zur rekordhohen Verschuldung. Statt langfristig gesehen etwas höhere Steuern zu bezahlen, bezahlen viele Eigenheimbesitzer (lieber) ein Mehrfaches dessen an Hypozinsen. Wenn sie z. B. 10'000.- an Schuldzinsen steuerlich absetzen, dann zahlen sie zwar etwa 2'500.- weniger Steuern, aber sie haben schlussendlich trotzdem 7'500.- mehr ausgegeben, wie wenn sie keine Schulden hätten. Das ist gut für die Banken, weil sie von diesem zu viel bezahlten Geld profitieren und viele Eigenheimbesitzer in der "Schuldenfalle halten". Wirklich etwas nützen tut es den Eigenheimbesitzern überhaupt nicht; und mit den höheren Steuereinnahmen würden ja alle etwas profitieren, und nicht so wie jetzt nur die Banken.
Alle haben ein Recht auf eine Chance für Wohneigentum, sowohl Junge als auch Alte
Wenn Sie künftigen Generationen das Eigenheim erschwinglicher machen wollen, dann sollten Sie für die Abschaffung des Eigenmietwertes sein. Denn der Eigenmietwert macht das Eigenheim teurer und für viele weniger erschwinglich; denn bei einem Verkauf der Immobilie fliesst der bezahlte Eigenmietwert in die Berechnung des Verkaufspreises ein. Im Verlaufe seines Lebens bezahlte der Eigenheimbesitzer so viele Steuern auf den Eigenmietwert, wie an günstigen Lagen z.B. eine 2 - 3 Zimmer Wohnung kostet. Beim Verkauf der Immobilie will der Eigentümer das zu Recht wieder ausgleichen, damit er die Grundstückgewinnsteuer und die Handänderungskosten bezahlen kann.
Auch ein Grossteil der Mieter würde sehr gerne Eigentümer werden. Wer 2'500 Franken Miete pro Monat zahlt, gibt in 20 Jahren 600'000 Franken an Miete aus und baut damit keinerlei Rücklagen fürs Alter auf. Es war schon immer ein Kraftakt eine eigene Behausung zu erschaffen. aber heute ist es sehr schwierig geworden nur mit Sparen zu neuen Eigentümern zu werden. Nur ein sehr hoher Lohn, eine Erbschaft oder ein erwarteter Erbanteil erleichtern ggf. das Vorhaben. Für Normalverdienende ohne Eigenkapital ist es heute in gefragten Lagen unmöglich. Zudem werden die nötigen Anreize für mehr Eigentum seit Jahren politisch durch die Mietervertreter geblockt. Zum Beispiel der Ersterwerberabzug und der längst überfällige Systemwechsel beim Eigenmietwert.
Das Eigenheim bietet Sicherheit im Alter – und darf nicht zur finanziellen Last werden
Der Eigenmietwert trifft diejenigen besonders hart, die am verletzlichsten sind: Rentnerinnen und Rentner mit mehrheitlich abbezahlten Eigenheimen. Es ist absurd, dass Menschen im Ruhestand dazu gezwungen werden, ihr Haus zu verkaufen, nur weil sie in Folge eines hohen fiktiven Einkommens die Steuerlast nicht mehr tragen können. Nicht ohne Grund wurde deshalb in vielen Kantonen eine Härtefall Regelung gefordert und teilweise auch realisiert. Leider hat das Bundesgericht diese Regelungen als unrechtmässig taxiert und aufgehoben. Das wiederum hat dazu geführt, dass z.B. im Kanton Zürich das Thema «Härtefall» neu wieder auf der politischen Traktandenliste steht. Das Eigenheim sollte im Alter Sicherheit bieten – und nicht zur finanziellen Last werden. Es darf nicht sein, dass Sparer bestraft werden und die Sorglosen am Ende noch mit Steuergeldern in den Alterszentren belohnt werden.
Im Ausland kennt man diese Steuer nicht (mehr)
Im internationalen Steuerrecht bildet diese ungerechte Konstruktion ebenfalls eine Ausnahme. Während Frankreich oder Belgien die Eigenmietwertbesteuerung gar nicht kennen, wurde sie in Grossbritannien (1963), in Irland (1969), in Österreich (1972) und in Deutschland (1987) abgeschafft. Das ist logisch. Denn mit der Eigenmietwertbesteuerung schafft der Staat für die Bürger einen Anreiz, sich zu verschulden und damit die Volkswirtschaft zu destabilisieren. Kein Wunder gehören die Privathaushalte in der Schweiz zu den höchstverschuldeten der Welt. 2017 waren rund 40% der Schweizer Haushalte mit über 800 Milliarden Franken verschuldet. Eine Zeitbombe die nun per 2023 auf über 1000 Milliarden angewachsen ist.
Risiko Finanzkrise
Kein Mensch weiss, ob wir in den nächsten Jahren wieder mal eine Finanzkrise haben werden. Wenn diese Dominosteine ins Wanken geraten, werden mit den Privathaushalten auch Banken und Versicherungen (auch die PK’s) schwer getroffen und der Staat würde eingreifen müssen. Dies könnte dann letztlich in einer volkswirtschaftlichen Katastrophe enden.
Fazit
Es ist deshalb dringend angezeigt die Eigenmietwertbesteuerung und die damit verbundenen Abzüge abzuschaffen. Noch nie war der Moment so gut, weil die betroffenen Verbände und das Parlament zu Kompromissen bereit sind – heisst, sich nicht auf ungerechtfertigte Forderungen versteifen, welche bei der Übung auch noch Steuerprivilegien für die eigene Klientel herausschlagen wollen (z.B. den Mietzinsabzug).
Als Folge der Abschaffung wird es dann für die Bürgerinnen und Bürger wieder interessant, Schulden möglichst schnell abzutragen und ein Eigenheim selbst zu finanzieren und damit zur Stabilität der Volkswirtschaft und zur Krisenresistenz beizutragen. Zudem wird das Steuersystem vereinfacht und viel Arbeit bei den Steuerämtern, Anwälten und Gerichten könnte wegfallen, wenn die Bewirtschaftung der Daten zum Eigenmietwert entfällt.
Auch Sie können gerne mithelfen, es gibt noch viel zu tun
Die obenstehenden Argumente dürfen Sie in Ihren Beiträgen im Zusammenhang mit der Abschaffung des Eigenmietwerts gerne weiterverwenden, wenn Sie die Quelle hinzufügen: „www.eigenmietwert-nein.ch“