News – Archiv

Schweiz – nach den Wahlen!

24.10.2019 – Abwarten 

Das Komitee Eigenmietwert-Nein erwartet und hofft, dass die WAK-S anlässlich ihrer letzten Kommissionssitzung am 14. November 2019 Nägel mit Köpfen zugunsten eines weitgehend reinen Systemwechsels einschlagen wird.


Schweiz – Wahlen

05.10.2019 – Die Wahlen 2019 für den Nationalrat sind in vollem Gang.

Teilweise wird auch um Sitze für Ständeräte und Regierungsräte gebuhlt. Um Ihnen einen Überblick zu geben, welche Haltung die einzelnen Parteien bezüglich Eigenmietwert einnehmen, können Sie in einem Artikel von Casafair nachlesen. Damit überprüfen Sie bei Bedarf auf einfache Weise, ob die von Ihnen bevorzugte Partei auch bei diesem wichtigen Thema mit Ihrer Meinung übereinstimmt oder nicht.

Die Antwort auf die erste Frage:


Schweiz – Dem Ziel wieder einen kleinen Schritt näher(?)

15.02.2019 – In Umsetzung ihrer parlamentarischen Initiative «Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung» (17.400) hat die WAK-S am 14. Februar 2019 einen Vorentwurf verabschiedet, den sie nun in eine Vernehmlassung schicken wird.
Die Vernehmlassung wird voraussichtlich Mitte März 2019 eröffnet.

Wichtigste Punkte

Für am Wohnsitz selbstbewohntes Wohneigentum entfällt der Eigenmietwert sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene. Gleichzeitig werden die Abzüge für die Unterhaltskosten, die Kosten der Instandstellung, die Versicherungsprämien sowie die Kosten der Verwaltung durch Dritte (die sogenannten Gewinnungskosten) aufgehoben.
Die ausserfiskalisch motivierten Abzüge für Energiesparen, Umweltschutz, Denkmalpflege und Rückbau werden auf Bundesebene aufgehoben, auf Kantonsebene können die Kantone solche Abzüge in ihrer Steuergesetzgebung hingegen weiterhin zulassen. Somit kann z. B. ein kleiner Kanton mit vielen historischen Bauten gerade im Bereich der Denkmalpflege seinen Besonderheiten gebührend Rechnung tragen.
Dass mit einer Beibehaltung der Energiespar- und Umweltschutzabzüge im Steuerharmonisierungsgesetz administrative Erschwernisse einhergehen – die Veranlagungsbehörde muss künftig prüfen, ob die geltend gemachten Abzüge nicht abzugsfähige Liegenschaftsunterhaltskosten oder abzugsfähige Kosten für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen sind –, nimmt die Kommission in Kauf. Sie möchte den Entscheid, ob solche Abzüge weiterhin zugelassen sein sollen oder nicht, dennoch den Kantonen überlassen.

Bei den denkmalpflegerischen Abzügen ist nicht mit neuen Abgrenzungsproblemen zu rechnen, da solche Arbeiten weiterhin aufgrund gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Anordnungen vorzunehmen sind.

Den vollständigen Bericht können Sie herunterladen oder online lesen.

Weitere aktuelle Publikationen

Aargauer Zeitung
Blick
HEV
NZZ


Kampagne Schweiz

2. Februar 2019 – Der Wettbewerb ist abgeschlossen. Das Wettbewerbsformular ist total 64 mal ausgefüllt worden.

Die Adressen der Gewinner werden nun geprüft und die Gewinner schriftlich informiert.

  • 1. Preis:  Eine Einladung zu einem Abendessen mit dem Komitee Eigenmietwert-Nein und einen Überraschungspreis im Wert von Fr. 200.-
  • 2. Preis:  Eine Tageskarte der SBB
  • 3. Preis:  Einen Reka-Check im Wert von Fr. 50.–

Wir danken allen Teilnehmern herzlich, die beim Sammeln neuer Adressen mitgemacht haben! 

Neue Adressen gesamt

Übrige Schweiz: 112
Aargau: 67

Stand aller Adressen

Stand der am Wettbewerb teilnehmenden


Schweiz – Beratung des Vorentwurfs durch die WAK-S aufgenommen

16.01.2019 – An der Sitzung vom 14./15. Januar 2019 ist die ‚WAK-S‘ oppositionslos auf den Vorentwurf über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung (17.400) eingetreten und hat die Detailberatung weitgehend geführt.

Sie hat der vorgeschlagenen Umsetzung ihrer Eckwerte (keine Besteuerung des Eigenmietwerts am Hauptwohnsitz; Beibehaltung der Eigenmietwertbesteuerung für Zweitliegenschaften; keine Abzüge für Unterhaltskosten; auf Bundesebene keine ausserfiskalisch motivierten Abzüge für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen, für Rückbau und für denkmalpflegerische Arbeiten (im kantonalen Recht jedoch weiterhin möglich); zeitlich befristeter Ersterwerberabzug; Reduktion oder Aufhebung des Schuldzinsenabzugs) vorbehaltlos zugestimmt. Zum Schuldzinsenabzug hat sie die Verwaltung mit der Ausarbeitung von Varianten beauftragt. Sie wird die Detailberatung nach Möglichkeit an ihrer Februarsitzung abschliessen und voraussichtlich im März die Vernehmlassung zu dieser Vorlage eröffnen.

Der Präsident des Hauseigentümerverbandes, NR Hans Egloff äussert sich zum Ergebnis der Sitzung wie folgt:
„Um eine politisch tragbare Lösung auszuarbeiten, ist es angemessen, im Rahmen der Vernehmlassung Varianten zum generellen Schuldzinsabzug zur Diskussion zu stellen. Wir erwarten weiterhin gespannt die zügige Präsentation der konkreten Gesetzesvorlage und werden diese im angekündigten Vernehmlassungsverfahren detailliert prüfen.“


 

Schweiz – Interpellation vom 27.09.2018

09.11.2018 – Jaqueline Badran hat im Nationalrat eine Interpellation zum Thema „Auswirkungen des Systemwechsels bei der Eigenmietwertbesteuerung auf die Immobilienpreise und die Steuereinnahmen“ eingereicht.

Der eingereichte Text lautet:

Verschiedene Ökonomen haben sich zu den Auswirkungen eines Systemwechsels bei der Eigenmietwertbesteuerung öffentlich geäussert. Es ergibt sich daraus ein widersprüchliches, gar verwirrendes Bild. In diesem Zusammenhang stellen sich verschiedene Fragen:

  1. Welche Auswirkungen wird der Systemwechsel auf die Immobilienpreise haben? Unter der Annahme, dass bei Neukäufern der Eigenmietwert tiefer ist als die abzugsfähigen Zinskosten und diese Steuervergünstigungen vollständig eingepreist werden, hat ein Systemwechsel dämpfende oder preistreibende Wirkung?
  2. Was sind die Auswirkungen des geplanten unvollständigen Systemwechsels (10 Jahre Zinskostenabzug für Erstkäufer) auf die Immobilienpreise? Wäre es nicht so, dass die temporäre Abzugsfähigkeit der Schuldzinsen komplett eingepreist wird und damit Immobilienpreistreibend wirkt?
  3. Bisher konnte der Bund nur die Steuerausfälle bei der direkten Bundessteuer schätzen. Hat der Bund nun Zahlen vorliegen, wie sich ein Systemwechsel auf die Steuererträge der Kantone und der Gemeinden auswirken? Ich bitte um detaillierte Angeben.
  4. Welches sind die Effekte eines Systemwechsels bei einer dynamischen Betrachtung (Zinsen, allfällige Sonderabzüge) auf die Immobilienpreise und die Steuererträge?
  5. Was sind die Effekte auf die Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit eines Systemwechsels bezüglich Unterschieden zwischen „Reichen“ und „Armen“ Wohneigentümern, also solchen die nach einem Systemwechsel ihre Hypotheken vollständig abzahlen können und solchen, die das nicht können. Ich bitte um eine detaillierte Musterrechnung der steuerlichen Effekten mit verschiedenen Eigentümertypen (Gleiches Hypothekenvolumen, gleiches Einkommen, gleicher Immobilienwert aber andere Abzahlungsfähigkeit).
  6. Gedenkt der Bundesrat etwas zu tun gegen die massive Benachteiligung der Mieterinnen und Mieter bei einem Systemwechsel, die schliesslich die Erträge ihrer beweglichen Vermögenswerte versteuern müssen?

Die Stellungnahme des Bundesrates vom 07.11.2018:

  1. Unter der Annahme, dass der Bruttoeigenmietwert tiefer als die abzugsfähigen Zinsaufwendungen (und Unterhaltskosten) ausfällt, hätte ein Systemwechsel preisdämpfende Wirkungen auf den Immobilienmarkt. In der jetzigen Situation jedoch fällt bei einer grossen Mehrheit der Immobilienbesitzer der Bruttoeigenmietwert höher als die abzugsfähigen Zinsaufwendungen (und Unterhaltskosten) aus. Aufgrund des aussergewöhnlich tiefen Zinsniveaus wäre somit derzeit eher mit einem Anstieg der Preise infolge eines Systemwechsels zu rechnen. Wenn man stattdessen von einem langfristigen Zinsniveau von 3 bis 4 Prozent ausgeht, würde ein reiner Systemwechsel bei der direkten Bundessteuer (DBST) aufkommensneutral ausfallen, so dass von diesem langfristig keine preistreibenden Effekte auf den Markt für Wohnimmobilien ausgingen.
  2. In der Tendenz trifft dies zu. Ein Ersterwerberabzug, wie er im Rahmen der parlamentarischen Initiative 17.400 geplant ist, dürfte aber isoliert betrachtet eine zu geringe Wirkung entfalten, um sich auf die Immobilienpreise auszuwirken.
  3. Die Datenlage ist in Bezug auf die finanziellen Auswirkungen bei den Kantons- und Gemeindesteuern schwächer als bei der DBST. Mit Blick auf die von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates festgelegten Eckwerte sind in der Vernehmlassungsvorlage auch Schätzungen zu den kantonalen Aufkommenseffekten zu präsentieren, wobei diese mit grösseren Unsicherheiten als bei der DBST behaftet sein werden.
  4. Grundsätzlich kann der Wegfall des Eigenmietwerts die Entscheidung, Wohneigentum zu erwerben, gemäss der Antwort zur Frage 1 beeinflussen. Neben diesen realwirtschaftlichen Anpassungen, welche die Höhe und die Struktur der Nachfrage nach eigengenutzten Wohnimmobilien betreffen, sind aber auch finanzwirtschaftliche Anpassungsreaktionen möglich. Für nicht vermögensrestringierte Haushalte ist es nach einem Systemwechsel vorteilhaft, die Hypothek zu amortisieren, indem liquide Vermögenspositionen aufgelöst werden. In solchen Konstellationen fallen (teilweise) steuerbare Kapitalerträge weg, da das liquide Vermögen zur Amortisation verwendet wird. Ebenfalls ist von einer Ausweitung der Sparanstrengungen auszugehen, um die Hypothek möglichst zügig zu amortisieren. Diese vorwiegend finanziellen Umschichtungen sind wahrscheinlich. Sie sind allerdings auch erwünscht, da sie zum Abbau der Verschuldung der privaten Haushalte führen. Schliesslich sind indirekte bzw. induzierte Effekte möglich. Diese implizieren geringere Steuereinnahmen von Handwerksbetrieben bzw. von Banken. Kompensiert werden sie durch erhöhte Gewinnsteuereinnahmen in anderen Sektoren, die eine höhere Nachfrage verzeichnen dürften (z.B. Baumarktketten).
  5. Infolge eines Systemwechsels lohnt es sich, die Hypothek zügig zu amortisieren. Unterscheiden sich zwei Haushalte in nichts weiter als in der Höhe ihres Vermögens, wird unter sonst gleichen Umständen derjenige Haushalt, der über mehr Vermögen verfügt, schneller amortisieren. Ein solcher Vergleich ist jedoch irreführend: Der vermögende Haushalt amortisiert aus steuerplanerischen Zwecken im neuen Regime schneller, hat aber auch im geltenden System der Eigenmietwertbesteuerung mehr Handlungsoptionen zur Verfügung, um Steuerplanung zu betreiben. Aus diesem Grund ist davon auszugehen, dass einkommens- bzw. vermögensstarke Haushalte im heutigen System über höhere Bruttoschulden verfügen und diese (partiell) dazu einsetzen, steuerfreie Kapitalgewinne generierende Vermögenswerte zu erwerben, die nach einem Systemwechsel veräussert würden, um Schulden abzubauen.
  6. Unter dem Blickwinkel des Rechtsgleichheitsgebots von Artikel 8 BV hat das Bundesgericht festgehalten, dass andere Lösungen als die geltende Besteuerung des Wohneigentums nicht ausgeschlossen sind (BGE 123 II 9 E. 3b). Es hat lediglich die undifferenzierte Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung – ohne gleichzeitig ausgleichende Massnahmen, d.h. ohne Anpassungen bei den verbleibenden Abzügen – für verfassungswidrig erklärt.

Mit Blick auf die horizontale Steuergerechtigkeit ist es zudem entscheidend, ob Mieter vornehmlich steuerbare Kapitalerträge oder steuerfreie Kapitalgewinne erwirtschaften. Trifft Ersteres zu, sind sie gegenüber eigenfinanzierenden Eigenheimbesitzern benachteiligt. Investieren die Mieterinnen und Mieter indessen in Wertpapiere, mit denen mehrheitlich ein steuerfreier Kapitalgewinn generiert wird, dann vermag ein Systemwechsel die horizontale Steuergerechtigkeit im Vergleich zu den eigenfinanzierenden Eigenheimbesitzern einzuhalten.


Schweiz – Medien bringen erste Artikel, die Befürworter der Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung verunsichern sollen

18.10.2018 – Der folgende Artikel erschien am 16. Oktober in der Aargauer Zeitung:

Das Komitee Eigenmietwert-Nein hat dazu in einem Leserbrief Stellung genommen, welcher ebenfalls in der AZ am 18. Oktober abgedruckt wurde:


Beachten Sie auch unsere Stellungnahme zur ECO-Sendung vom 10. September 2018. Auch die sonst solide berichtende SRF-Sendung hat mit veralteten Zahlen als Berechnungsgrundlage deutlich übers Ziel hinausgeschossen.


Schweiz – Referat von Ständerat Martin Schmid in Chur

03.10.2018 – Am Donnerstag, 11. Oktober, informiert der Bündner Ständerat Martin Schmid an einem Fachanlass der Junior Chamber International JCI und der ibW Höhere Fachschule Südostschweiz in Chur über den geplanten Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung.

Die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben will die Eigenmietwertbesteuerung abschaffen. Gemäss den festgelegten Eckpunkten der Kommission, in der der Bündner Ständerat Martin Schmid als Videpräsident amtet, sollen Eigentümer zukünftig kein fiktives Einkommen für ihr selbstbewohntes Eigenheim am Hauptwohnsitz mehr versteuern müssen. Der Eigenmietwert würde damit aufgehoben, gleichzeitig entfallen aber die Abzugsmöglichkeiten in bisheriger Form. Der ausgearbeitete Vorschlag beinhaltet eine Reihe weiterer detaillierter Vorschläge, wie die Wohneigentumsbesteuerung zukünftig funktionieren soll.

Ständerat Martin Schmid informiert am Donnerstag, 11. Oktober, um 19 Uhr in der Aula der ibW Höhere Fachschule Südostschweiz über die konkreten Pläne und Auswirkungen der geplanten neuen Wohneigentumsbesteuerung für Hauseigentümer und die Immobilienbranche. Der Besuch des traditionellen Fachanlasses der JCI – der ehemaligen jungen Handelskammer Graubünden – und der ibW ist öffentlich, der Eintritt ist kostenlos. Nach einem Input-Referat von Martin Schmid können Teilnehmende Fragen zum Thema stellen, im Anschluss an die Fachveranstaltung sind die Besucherinnen und Besucher zu einem Apéro eingeladen.


Schweiz – Medien und Interessengruppen schalten sich ein

09.09.2018 – Komitee Eigenmietwert-Nein:
Die Bekanntgabe der WAK-S & WAK-N, bei der Wohneigentumsbesteuerung einen Systemwechsel anzustreben, hat in der Presse viel Echo ausgelöst. Neben abstrusen Theorien und den üblichen Neidkommentaren ist bisher nichts sachlich Nutzbares neu dazugekommen. Die Diskussionen bewegen sich schnell Richtung neuer Steuerschlupflöcher, Sonderabzüge, usw.. Natürlich wollen sich die verschiedenen Interessengruppen bereits jetzt in Stellung bringen und versuchen, die Diskussionsrichtung zu bestimmen. Wir sind deshalb der Meinung, abzuwarten bis der erste Vernehmlassungsentwurf vorliegt.

Die Sachverständigen der WAK-S unter Mitwirkung der ESTV sind gefordert in dieser komplexen Sache einen verständlichen Gesetzesentwurf zu erarbeiten, den alle Stimmbürger verstehen. Wir vom Komitee „Eigenmietwert-Nein“ warten gespannt auf den Vernehmlassungstext, welchen wir im Frühjahr 2019 erwarten. Wir empfehlen unseren Mitkämpfern dasselbe zu tun und in der Zwischenzeit bei jeder Gelegenheit darauf hinzuweisen, dass nur ein reiner Systemwechsel ohne Abzüge mehrheitsfähig sein wird.

Die geforderten Sonderabzüge und komplexen Fälle betreffen nur eine ganz kleine – aber in der Regel finanzstarke Minderheit. In welchen Fällen der Gesetzesentwurf darauf eingeht wird sich zeigen, zu viele Ausnahmen könnten die Abschaffung gefährden oder zum Scheitern verurteilen.

Beachten Sie auch unsere Stellungnahme zur ECO-Sendung vom 10.09.2018 zum Thema Abschaffung des Eigenmietwerts.


Schweiz – Eckwerte der Abschaffung wurden festgelegt

21.08.2018 – An der Sitzung vom 20. August 2018 hat sich WAK-S wie angekündigt dem Thema Abschaffung des Eigenmietwerts angenommen und nach eingehender Diskussion und umfangreichen Abklärungen entschieden, wie der Systemwechsel beim Eigenmietwert vollzogen werden soll, und Verwaltung und Sekretariat mit der Ausarbeitung eines Vorentwurfs beauftragt.
Wie bereits im Wortlaut der Kommissionsinitiative (17.400) festgehalten, sollen Zweitwohnungen vom Systemwechsel ausgenommen sein. Für den Hauptwohnsitz sieht die Kommission Folgendes vor: Die Liegenschaftsunterhaltskosten sollen in Zukunft nicht mehr abzugsfähig sein. Auf Bundesebene sollen sodann weder Energiespar- und Umweltabzüge noch Abzüge für denkmalpflegerische Arbeiten zulässig sein, hingegen soll es den Kantonen überlassen bleiben, ob sie in ihrer Steuergesetzgebung die Möglichkeit solcher Abzüge aufrechterhalten wollen oder nicht. Den Schuldzinsenabzug auf selbstgenutztem Wohneigentum will die Kommission aufheben. Erhalten bleiben lediglich Schuldzinsenabzüge im Umfang von 80 oder 100 Prozent der anderweitigen Vermögenserträge (z.B. Mietzinseinnahmen, Erträge aus Aktien oder Wertpapieren); dazu lässt die Kommission zwei Varianten ausarbeiten. Schliesslich möchte sie – im Sinn des Verfassungsauftrags der Wohneigentumsförderung – auch einen Abzug für Ersterwerber in den Vorentwurf aufnehmen; das Ziel bleibt dabei eine möglichst haushaltneutrale Vorlage. Die Kommission wird sich voraussichtlich im ersten Quartal 2019 mit dem bis dahin ausgearbeiteten Vorentwurf befassen.
Wir benötigen also weiterhin enorm Geduld … . Aber besser die Mühlen langsam als gar nicht.


Schweiz – Ein weiterer Schritt in Richtung unseres Zieles ist bekannt

09.06.2018 – Für die Sitzung vom Montag, 20. August 2018 hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) das Thema Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung wiederum auf die Traktandenliste gesetzt. Wir hoffen, dass danach der endgültige Vorschlag dieser Kommission zur Abschaffung des Eigenmietwerts vorliegen und dieser anschliessend in die Vernehmlassung gelangen wird.

Schweiz – Systemwechselberatungen bei der Wohneigentumsbesteuerung gehen weiter

16.05.2018 – Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) hat die Beratung zum Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung an ihrer Sitzung vom 4. Mai 2018 fortgesetzt. Um die Auswirkungen verschiedener Varianten sorgfältig beurteilen zu können, hat die Kommission weitere Abklärungen in Auftrag gegeben. Ein Gesamtbeschluss wird nach der Sommerpause erwartet.

Schweiz – Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung auf politischer Ebene gestartet

15.03.2018 – Die ständerätliche Kommission (WAK-S) unter dem Vorsitz von Ständerat Bischof Pirmin (CVP/SO) hat die Arbeiten am 15. Februar 2018 zur Ausarbeitung einer Vorlage zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative für einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung (17.400) aufgenommen. Diese Arbeiten können bis zu zwei Jahre dauern. Geduld ist angesagt.

Die Kommission hat zudem bekräftigt, dass die Abschaffung des Eigenmietwerts nur für selbstgenutztes Wohneigentum am Hauptwohnsitz, nicht aber für Zweitwohnungen gelten soll. Diese Beschränkung sei im Sinn des verfassungsmässigen Auftrags zur Förderung von Wohneigentum und gewährleiste zudem, dass gerade finanzschwache Gebirgskantone mit hohem Zweitwohnungsanteil weniger hohe Steuereinbussen zu gewärtigen hätten. Für die Festlegung der weiteren Eckpunkte (allfällige Abzüge für Unterhaltskosten, Energiesparmassnahmen und Schuldzinsen sowie allfällige Massnahmen zugunsten von Ersterwerbern) hat die Kommission die Verwaltung mit zusätzlichen Abklärungen zu den finanziellen und administrativen Auswirkungen verschiedener Abzugsvarianten bei objektgebundenen Auslagen beauftragt.


Aargau – Steueramt setzt unnötigen Druck auf um die Eigenheimbesitzer zu verunsichern

27.11.2017 – Das Komitee Eigenmietwert-Nein wird in letzter Zeit immer wieder angefragt, wie sie sich als Wohneigentümer gegen die ungerechtfertigte Erhöhung des Eigenmietwerts wehren können.

Im Folgenden publizieren wir zwei aktuelle Beispiele (* = Namen und Orte geändert, resp. ausgeblendet). So können Sie diesen entnehmen, wie Sie selber reagieren wollen, wenn Sie sich in einer vergleichbaren Situation befinden. Auf der Homepage des Kantons Aargau ist ein Verhaltenskodex aufgeschaltet. Bitte prüfen Sie selbst, ob sich die Behörden der Gemeinden und des Kantons an die eigenen Regeln halten oder nicht.

Download Verhaltenskodex für Steuerbehörden, Steuerzahler und Steuerberater.


Fall 1

24. Dezember 2017
Sehr geehrter Herr Richner
Die Steuerkommission akzeptiert den bisherigen eingesetzten Eigenmietwert von unserer Liegenschaft nicht, darum werden wir Einsprache machen gemäss eurem Mustertext. Frage an Sie, kann ich meinen Text wie unten aufgeführt an das Steueramt weitergeben, oder muss ich noch etwas ändern. Für Ihr Feedback danke ich Ihnen.
Freundliche Grüsse
Max Muster (*)


Gemeinde Musterhausen
Steueramt
9999 Musterhausen
Sehr geehrte Damen und Herren
Hiermit erhebe ich Einsprache zur Steuerveranlagung 2016. Ich stelle den Antrag, den bisherigen Eigenmietwert für die Steuerveranlagung zu verwenden. Dieser wurde vom Kanton mittels Verfügung festgelegt und er entspricht nicht demjenigen Betrag, der von Ihnen nun eingesetzt wurde.
Freundliche Grüsse
Max Muster (*)


25. Dezember 2017
Sehr geehrter Herr Muster
gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

  • Sie haben offensichtlich die definitive Steuerveranlagung 2016 erhalten und möchten dagegen Einsprache erheben. Bitte beachten Sie die entsprechenden Fristen gemäss der Rechtsmittelbelehrung.
  • Ihr vorgeschlagener Text sollte reichen, ergänzen würde ich den nur mit dem alten Betrag, die Eigenmietwert Verfügung als Beilage aufführen und beilegen. Unbedingt eingeschrieben versenden.
  • Die Rekurskommission wird die Einsprache vermutlich abweisen. Wir haben bereits Fälle, wo das Steueramt versucht hat, eine neue Einzelschätzung zu machen. Falls das bei Ihnen ebenfalls passieren sollte, müssten Sie auf dem alten Wert beharren und sicherstellen, dass keine Neuschätzung passiert, das würde in jedem Fall zu Ihren Ungunsten ausgehen (deutlich höherer Eigenmietwert wäre zu erwarten), das können Sie problemlos brieflich erledigen.
  • Sobald die Rekurskommision Ihnen einen beschwerdefähigen Entscheid zugestellt hat, wäre der Rekurs ans Spezialverwaltungsgericht fällig, ab dann entstehen Kosten und der Beizug eines Juristen ist empfehlenswert.
  • Beim Rekurs müssten Sie dann deutlicher begründen, warum der alte Eigenmietwert weiterhin gültig ist. Das Argumentarium V2 auf unserer Homepage listet alle Argumente auf, das dürfen Sie gerne übernehmen.
  • Nach dem Nichteintretens-Entscheides des Bundesgerichts auf meine abstrakte Beschwerde sind leider nur konkrete Beschwerden möglich. Das heisst, dass entsprechende Entscheide nur den Einzelfall betreffen werden und nicht automatisch den ganzen Aargau. Es ist daher wichtig, dass sich jeder Bürger selber für seine Rechte einsetzt. Wir sammeln bei uns aber die Informationen und möchten Sie daher bitten, uns über den weiteren Verlauf Ihres Verfahrens zu informieren. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch weiterhin bei allfälligen Fragen, wie erwähnt lohnt sich aber ab der 1. Instanz der Beizug eines Juristen.

Mit freundlichen Grüssen
Jörg Bieri


25. Dezember 2017
Sehr geehrter Herr Bieri
Besten Dank für die Prompte Antwort.
Gem. Ihrem Schreiben könnte der Fall bei uns eintreten, dass das Steueramt eine Neuschätzung veranlasst. Da wir div. Erneuerungen im Hause vorgenommen haben, müssen wir diese Situation noch gut überlegen.
Freundliche Grüsse
Max Muster


25. Dezember 2017
Sehr geehrter Herr Muster
es gibt keinen Grund, warum das kantonale Steueramt eine neue Einzelschätzung vornehmen sollte, Sie schreiben ja nur, dass der bestehende Eigenmietwert weiterhin beibehalten werden soll. Das Steueramt setzt aber offensichtlich ein solches Schreiben auf um Druck aufzubauen, so wurde dies z.B. bei Walter Richner vom Komitee gemacht. Anschliessend reicht ein Schreiben, dass man den bisherigen Eigenmietwert nicht ändern möchte, sondern nur die Erhöhung per Dekret bemängelt, das Steueramt soll sich nur mit dieser Frage auseinandersetzen, denn sie ist es ja, die Sie per Einsprache anfechten. Das sollte dann genügen. Ich schaue mal, ob wir auf unserer Homepage das Verfahren präzisieren können.
Freundliche Grüsse
Jörg Bieri


Fall 2

Wenn Sie in der Steuererklärung 2016 den bisherigen Eigenmietwert deklariert und diesen z.B. wie folgt begündet haben:

Dann kann es sein, dass Sie vom Departement Finanzen und Ressourcen ein Schreiben wie das Folgende erhalten:

Wenn Sie – wie die Personen im vorliegenden Beispiel – diese Schätzung abwenden wollen, können Sie dies z.B. mit einem Mail per IncaMail der Post (kostenlos) tun oder mit eingeschriebenem Brief:
(In den allermeisten Fällen lohnt es sich nicht, sein Wohneigentum neu schätzen zu lassen, weil der daraus resultierende Vermögenswert und der Eigenmietwert höher ausfallen dürften als die bisherigen Werte.)




Aargau – Das Bundesgericht klärt die Rechtmässigkeit nicht ab

20.10.2017 – Am 21. September 2017 hat sich das Bundesgericht (BG) zur Beschwerde über das Dekret des aargauischen Grossen Rats vernehmen lassen. Leider ist dieses nicht auf die Beschwerde eingetreten, weil die Frist für eine solche abgelaufen sei. Wir vom Komitee Eigenmietwert-Nein bedauern dieses Verhalten, denn das BG hätte u.E. die Rechtmässigkeit des Dekrets über die Erhöhung des Eigenmietwerts im Aargau trotz abgelaufener Frist beurteilen können.

Nun wissen wir immer noch nicht, ob der Kanton die Erhöhung rechtmässig beschlossen hat oder nicht. Der Zug ist aber noch nicht abgefahren. Jetzt hat jeder Steuerzahler mit Wohneigentum die Möglichkeit, seine persönliche (definitive) Steuerveranlagung anzufechten. Und die letzte der möglichen Instanzen wäre dann wiederum das BG.

Heute berichtet auch die Aargauer Zeitung ausführlich über den (Nicht-) Beschluss des BG.


Schweiz – Das Thema Eigenmietwert im Parlament

19.08.2017 – Am 16. August hat die zuständige Kommission (WAK-N) des Nationalrates beschlossen einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung anzustreben. Damit hat die ständerätliche Kommission (WAK-S) grünes Licht für die Ausarbeitung einer entsprechenden Vorlage. Nun sind die Weichen für das weitere Vorgehen gestellt.

Natürlich freuen wir uns vom Komitee Eigenmietwert-Nein über diesen (vielleicht historischen) Entscheid. Dieser wurde im Wesentlichen möglich, weil sich der Schweizerische Hauseigentümerverband hinter eine klare Lösung ohne Abzüge stellt. Damit ist der Weg, wie es mit der Wohneigentumsbesteuerung weiter geht, relativ klar vorgegegeben. Lesen Sie dazu unsere ausführlichere Information.

Der Entscheid der WAK-N hat zahlreiche Reaktionen und Medienberichte ausgelöst. Auch das Fernsehen SRF hat in der Sendung 10vor10 in den letzten Tagen zweimal darüber berichtet. Natürlich wird diese für schweizerische Verhältnisse eher epochale Umwälzung nicht ohne Kritik und viel Getöse ‚über die Bühne gehen‘. Aber gerade deshalb fordern wir alle ernsthaft an einer Änderung Interessierten auf, sich an den nun folgenden Diskussionen zu beteiligen und sich vehement gegen die wieder aufkommenden Wünsche nach Abzügen entgegenzustellen. Der Wechsel hat unseres Erachtens nur eine Chance, wenn dieser ohne ‚Wenn und Aber‘ im Sinne der von uns formulierten Ziele angestrebt wird.

In der Geschichte des Eigenmietwerts auf unserer Seite finden Sie zusätzliche Informationen und Kommentare zur neusten Entwicklung.


Aargau – Steuerveranlagung 2016

12.05.2017 – Anfangs Jahr haben wir informiert über das Vorgehen des Kantons im Zusammenhang mit der generellen Erhöhung des Eigenmietwertes durch den Grossen Rat. Nun treffen erste Steuerveranlagungen bei Steuerpflichtigen ein. Viele fragen sich nun, wie es weitergehen soll, wenn man den alten (aus unserer Sicht gültigen) Wert in die Steuererklärung eingetragen hat und dieser durch die Steuerbehörde auf den erhöhten Wert abgeändert wurde.

Sie haben jetzt zwei Möglichkeiten
– Diese Änderung akzeptieren und den erhöhten Steuerbetrag bezahlen.
oder
– Diese Änderung nicht akzeptieren und gegen diese (und eventuell weitere Abweichungen) innert 30 Tagen Einsprache erheben.

Für den Fall, dass Sie sich für eine Einsprache entscheiden, stellen wir Ihnen zwei Musterbriefe zur Verfügung. Diese können Sie herunterladen und für Ihre persönliche Einsprache verwenden.

Mustervorlage-Kurzversion (DOC)
Mustervorlage-Kurzversion (TXT)

Mustervorlage-Langversion (DOC)
Mustervorlage-Langversion (TXT)

Mac-Benutzer verwenden vorzugsweise die DOC-Version.

Weshalb bieten wir zwei verschiedene Versionen (Kurz- und Langversion) des Musterbriefes an?
Die Kurzversion reicht aus, um eine rechtskonforme Einsprache zu verfassen. Wer detaillierter auf die Ablehnung der Steuererklärung reagieren möchte, findet in der Langform eine entsprechende Vorlage.

Wegleitung
Bitte laden Sie auch die dazu passende Wegleitung herunter und beachten Sie die darin enthaltenen Hinweise. Diese enthält nützliche Informationen rund um das Thema „Einsprache gegen die Steuerveranlagung 2016“.

Argumentarium (Version Mai 2017)
Argumentarium (Version September 2017)

Wer sich vertieft mit den rechtlichen Fragen rund um die Erhöhung des Eigenmietwerts im Kanton Aargau und sich mit einer allfälligen Einsprache gegen die Steuerveranlagung 2016 befassen will, kann das Argumentarium im PDF-Format herunterladen. Dieses stellen wir kostenlos zur Verfügung und hoffen damit, dass es helfen wird, Klarheit im Paragrafendschungel zu bekommen und es zu einer sachlich geführten Diskussion einen wesentlichen Beitrag leisten kann.


Besprechung über die Eigenmietwertbesteuerung im Bundeshaus

13.06.2017 – Das Komitee Eigenmietwert-Nein ist auch auf eigenössischer Ebene aktiv. Heute Dienstag wurde eine Delegation von Frau Nationalrätin Sylvia Flückiger-Bäni (AG) zum Gespräch über das Thema Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung eingeladen. Auch die Herren Nationalräte Hans Egloff (ZH) [HEV Schweiz -Präsident] und Hansjörg Knecht (AG) [HEV-Präsident Kanton Aargau] nahmen an der Besprechung teil.

(v.l.n.r.) NR Hans Egloff (ZH), Walter Richner, NR Sylvia Flückiger-Bäni (AG), Robert Jäk, NR Hansjörg Knecht (AG)

Im Gespräch wurde der Weg, wie die Abschaffung in den Räten erfolgen könnte, erörtert. Schon am nächsten Dienstag, dem 19. Juni 2017 (siehe Nachtrag weiter unten) wird an der Sitzung der WAK-N über die zwei vorliegenden Parlamentarischen Initiativen und die Motion zur Abschaffung des Eigenmietwertes beraten und abgestimmt. In Bundesbern will man sich nun auf einen Weg einigen, der von einer Mehrzahl der Parlamentarier befürwortet wird und Unterstützung und Zustimmung von rechts und links erhalten könnte – das scheint die Initiative der WAK-S zu sein. Wir waren uns darüber einig, dass ‚das Fuder nicht überladen‘ werden darf, um eine breite Zustimmung für den nun in Sichtweite gerückten Systemwechsel zu bekommen.
Wir werden das Geschehen weiterhin aufmerksam verfolgen und auf dieser Website darüber informieren.

08.08.2017 – Nachtrag
An der Sitzung vom 19. Juni wurde das Thema Eigenmietwert aus Kapazitätsgründen leider verschoben. Der nächste geplante Termin ist nun nächste Woche: 14. / 15. August. Wir hoffen sehr, dass es diesmal klappt und die das Geschäft  in unsrem Sinne behandewlt wird.
Bitte beachten Sie auch den gestrigen Artikel im Tagi oder unseren Eintrag in der Geschichte des Eigenmietwerts.


Schweiz – HEV lenkt ein

29.05.2017 – Es geschehen noch Zeichen und Wunder. Gestern wurde über den Richtungswechsel bei der Haltung des HEV (Schweizerischen Hauseigentümerverbandes) bezüglich Eigenmietwertbesteuerung in der Hauptausgabe der Tagesschau berichtet:

Wir sind der Meinung, dass sich durch den Verzicht auf die bisherigen Abzüge die Chancen für einen absehbaren Systemwechsel bei der Eigenmietwertbesteuerung wesentlich verbessert haben.


Pierre Bossard bringt das Problem Eigenmietwert auf den Punkt

Download (PDF – 533 kB)


Nun muss endlich der Systemwechsel angepackt werden!
Ständerat gegen Wahlrecht beim Eigenmietwert.

28. Februar 2017 – Der Ständerat hat eine Motion von Hauseigentümer-Präsident und Nationalrat Hans Egloff (SVP/ZH) abgelehnt, wonach Wohneigentümer hätten wählen dürfen, ob sie den Eigenmietwert versteuern wollen oder nicht und dafür auf Abzüge verzichten.

Der Vorstoss ist damit vom Tisch, doch wird das Thema die Räte weiterhin beschäftigen. Die Wirtschaftskommission des Ständerates hatte sich nämlich grundsätzlich für einen Systemwechsel ausgesprochen.

Kommentar vom Komitee Eigenmietwert-Nein
Dieser Entscheid ist ein wichtiger Schritt in Richtung Systemwechsel. Die Motion Egloff hätte beim Volk mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Mehrheit gefunden, weil sie zu massiven Steuerausfällen geführt und die Ungleichbehandlung von Mietern und Eigentümern zementiert hätte. Wir verfolgen die Aktivitäten in Bern weiterhin und informieren an dieser Stelle über wichtige Entscheide in dieser Sache.

Presseberichte zu diesem Entscheid
www.blick.ch
www.tagblatt.ch
www.basellandschaftlichezeitung.ch
www.parlament.ch


Aargau – Härtefallregelung

Das Komitee Eigenmietwert-Nein hat sich bei Herrn Regierungsrat Dieth über den Stand erkundigt und folgende Auskunft erhalten:
„… Der Regierungsrat hat sich am 9. November 2016 bereit erklärt, das Postulat (der Kommission Volkswirtschaft und Abgaben) entgegenzunehmen. Der Grosse Rat wird das Postulat voraussichtlich am 7. März 2017 behandeln. Überweist er es an den Regierungsrat, wird das Kantonale Steueramt mit einer zeitnahen Prüfung des Postulats respektive der Ausarbeitung des Berichtes beauftragt. Beschliesst der Grosse Rat nach der Kenntnisnahme und Würdigung des Berichts, dass eine Gesetzesrevision vorzunehmen ist, so kann dieser Auftrag möglicherweise gleich in die geplante Gesetzesrevision zur Vornahme einer rollenden Neuschätzung der Liegenschaften integriert werden. …“.
Den angekündigten nächsten Schritt hat der Grosse Rat am 7. März 2017 getan, indem er das Postulat an den Regierungsrat überwies. Der Ball für eine kantonale Härtefallregelung zur Eigenmietwertbesteuerung liegt jetzt also beim Regierungsrat und Kantonalen Steueramt.


Schweiz – Ständeratskommission WAK-S

Die Ständeratskommission WAK-S hat am 02. Februar 2017 eine Parlamentarische Initiative eingereicht:

Lesen Sie, wie der Blick über diesen Fakt berichtet

Kommentar vom Komitee Eigenmietwert-Nein
Das Komitee Eigenmietwert-Nein ist erfreut über den neuerlichen Vorstoss der Kommission WAK-S. Dieser zielt offenbar genau in die Richtung, in der auch wir die Lösung des unseligen Problems sehen. Auf der Seite Ziel beschreiben wir unsere Vorstellungen im Detail.


Aargau – Steuererklärung 2016

Bis am 31. März 2017 hatten die Steuerpflichtigen im Kanton Aargau regulär Zeit, ihre Steuererklärung einzureichen. Schon früher wurden sie mit einem einfachen Informationsschreiben des Kantonalen Steueramtes informiert über den ’neuen‘ persönlichen Eigenmietwert, falls sie Wohneigentumbesitzer sind. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um eine Erhöhung gegenüber dem bisherigen Wert. In wenigen Gemeinden verändert sich der Wert nicht und in Ausnahmefällen liegt eine kleine Reduktion drin. Die Liste aller Gemeinden mit den Änderungsraten kann heruntergeladen werden.

Das Komitee Eigenmietwert-Nein wurde angefragt, was davon zu halten sei.

Wir nehmen dazu wie folgt Stellung

  • Gegen den Beschluss des Grossen Rates vom 24. November 2015 über die Erhöhung der Eigenmietwerte ist immer noch eine Beschwerde beim Bundesgericht hängig. Je nach Ausgang dieses Verfahrens wird die Erhöhung rechtskräftig oder als gesetzeswidrig erklärt. Es gilt deshalb, den Entscheid des Bundesgerichtes abzuwarten.
  • Eine mögliche Art, wie Sie auf diese Situation reagieren können:
    – Sie ignorieren das Informationsschreiben mit dem neuen Eigenmietwert.
    – Sie tragen die bisherigen Werte für den Eigenmietwert in die Steuererklärung ein.
    – Sie warten die Korrektur der Veranlagung des Steueramtes ab.
    – Sie machen eine Einsprache innert 30 Tagen gegen die Korrektur der  Veranlagung.

Wir haben unsere Umfrage zu diesem Thema am Montag, 13.02.2017 geschlossen und danken den über 280 Antwortenden für das nun vorliegende  aussagekräftige Ergebnis. Ab sofort sind die Resultate einsehbar.


Schweiz – Ständeratskommission WAK-S

Die Ständeratskommission WAK-S hat sich am 9./10. Januar 2017 mit der Motion Egloff befasst und erste Beschlüsse gefasst.

Nachfolgend finden Sie einen Auszug aus der offiziellen Medienmitteilung:

Kommentar vom Komitee Eigenmietwert-Nein:

Wir vom Komitee Eigenmietwert-Nein sind erfreut über den Entscheid der Kommission WAK-S. Damit ist endlich der Weg frei für einen Systemwechsel bei der Eigenmietwertbesteuerung. Denn nur ein Systemwechsel ist schlussendlich mehrheitsfähig und macht den Weg frei zur Abschaffung der unseligen Eigenmietwertbesteuerung.


Über die Übergabe am 10. November berichtet wohnraum.tv

Über die Übergabe am 10. November berichtet SRF Online

srf-10.11.2016

Wir können einen weiteren Teilerfolg feiern

Der Grosse Rat hat unsere Petition am 25.10.2016 behandelt:

az-medien-liveticker

Die AZ-Medien online widmet diesem Thema einen eigenen Artikel.

Auch Radio Argovia berichtete darüber:

Der am 26.10.2016 in der gedruckten Ausgabe erschienene Artikel in der AZ Aarau:

az-medien-26-10-2016


Online Spenden-Shop

Um Ihnen das Spenden zu vereinfachen, haben wir auf unserer Website einen Spenden-Shop eingerichtet. Ab sofort können Sie mit wenig Mausklicks über Twint spenden. Natürlich ist es weiterhin möglich, uns mit einer traditionellen Einzahlung zu unterstützen.

Wir bedanken uns herzlich für die bisher eingegangenen Spenden. Weitere – natürlich auch kleinere – Beträge sind sehr willkommen und werden zur Unterstützung des Kampfes gegen den Eigenmietwert eingesetzt.


Übergabe der HEV-Petition ‚Eigenmietwert abschaffen‘ erfolgt am 10. November 2016 in Bern

Das aargauische Komitee Eigenmietwert-Nein wird mit einer Delegation nach Bern reisen und diese kritisch beobachten.
Blick Online hat am 31. Oktober darüber berichtet.
Die NZZ Online berichtet darüber wie folgt (Auszug):
nzz-26-10-2016

Spruch an einer Waldhütte

Während einer Wanderung im Meggerwald am letzten (ausnahmsweise strahlend schönen) Freitag (10.6.2016) bin ich auf den folgenden Spruch gestossen:

GOTT SCHÜTZE DIESES HAUS
VOR NOT UND FEUER
VOR AEMTER PLANUNG
UND VOR STEUER

W.R.

Silvan Wegmann hat das Problem erkannt

Schweiz am Sonntag - SilvanWegmann am 20.03.2016

Leserbrief

In der Fricktal.info am 24. Mai 2016

Radio DRS 1

Am Freitag, 8. April 2016 hat Radio DRS 1 einen Beitrag von Gaudenz Wacker zum Thema Eigenmietwerthöhung mit Beteiligung von Walter Richner ausgestrahlt:

Der Hauseigentümerverband (HEV) lanciert eine Petition

Der HEV Schweiz informiert über die Lancierung der Petition „Eigenmietwert abschaffen“. An der Pressekonferenz vom 28. Juni 2016 in Bern legte das Komitee SR Brigitte Häberli, NR Hans Egloff und NR Olivier Feller die Gründe für die Abschaffung des Eigenmietwerts dar.
Wir rufen Sie auf, die Petition online aufzurufen und ebenfalls zu unterschreiben. [Diese Website ist seit mindestens am 14.11.2016 nicht mehr online.]
In der Hauseigentümer Ausgabe Nr. 13 vom 20. Juli 2016 wird ebenfalls auf diese Petition hingewiesen.
Diese Unterschriftenaktion läuft noch bis Ende Oktober.
Wenn Sie die Petition ganz traditionell auf Papier unterzeichnen möchten oder es technische Probleme gibt, wenden Sie sich bitte an Frau Anita Stecher vom Hauseigentümerverband. Sie kann Ihnen entsprechende Formulare per Post zustellen.

Wahlen Herbst 2016 in den Grossen Rat des Kantons Aargau

Auf unserer Website finden Sie eine Liste von Kandidaten, die uns ihre Haltung gegenüber der Eigenmietwert-Besteuerung bekannt gegeben haben. So haben Sie als Wähler die Möglichkeit, beim Ausfüllen der Wahlzettel auch diesen Aspekt in Ihre Überlegungen einzubeziehen.

Kandidaten, die ihre Meinung ebenfalls noch auf dieser Liste kundtun möchten, wenden sich bitte an ihr Parteipräsidium oder direkt an das Komitee Eigenmietwert-Nein.

Am Donnerstag, 6. Oktober 2016 berichtete die AZ-Medien über diese Liste unter dem Titel:
Der Härtefall-Streit geht quer durch die Parteien

Wenn Sie gerne eine auf Sie zugeschnittene, neutrale Wahlempfehlung nutzen möchten, suchen Sie die Website von Vimentis auf und beantworten dort die Sach-Fragen.

Wir sind in Kontakt mit den Betreibern der Website Vimentis, damit in Zukunft der Aspekt der Eigenmietwertbesteuerung bei den Fragen berücksichtigt wird. Dies ist leider zur Zeit noch nicht der Fall.

Ergebnis der Sitzung VWA

Wir freuen uns sehr, einen Teilerfolg erreicht zu haben: Die erste unserer beiden Forderungen für eine aargauische Härtefall-Regelung fand in der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) eine Mehrheit und diese reagiert darauf mit einem Postulat an den aargauischen Grossen Rat. Über dieses Ergebnis wurde auch schon auf Radio Argovia berichtet und die az-Online widmet dieser Meldung gar einen längeren Bericht.

Auch eine Stellungnahme des Komitees Eigenmietwert-Nein zum Ergebnis der Kommission wurde auf az-Online publiziert.

Die Original-Pressemitteilung vom 18.08.2016 können Sie herunterladen.

Am 19. August ist eine weitere Meldung in der gedruckten Ausgabe der Aargauer Zeitung erschienen.

Das Postulat der Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben vom 30. August 2016 betreffend Prüfung einer Härtefallregelung zur Eigenmietwertbesteuerung wurde dem Grossen Rat am 2. September 2016 zugestellt. Das Datum der Behandlung ist uns zur Zeit noch nicht bekannt.

Sitzung VWA

Unsere Petition wurde am 16. August 2016 von der aargauischen, grossrätlichen Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) beraten. Uns wurde Gelegenheit gegeben, unsere Forderungen vorzustellen. Dabei haben wir uns auf die beiden Anliegen Härtefall-Lösung und Rückzug des Dekrets über die Erhöhung des Eigenmietwerts vom 24. November 2015 konzentriert. Die ursprünglich dritte Forderung nach einer Standesinitiative haben wir fallengelassen, weil der Grosse Rat in der Zwischenzeit bereits einen Vorschlag der SP für eine Standesinitiative zur Abschaffung des Eigenmietwerts mit 91 Nein- und 20 Ja-Stimmen abgelehnt hat.
Sobald wir den Bericht über die Beratungen der Kommission erhalten haben, werden wir über die Ergebnisse informieren.
Wenn Sie unsere Präsentation sehen wollen, haben Sie die Möglichkeit, diese herunter zu laden. Bitte beachten Sie, dass der Download wegen seiner Grösse einige Zeit dauern kann:

Entscheid im Grossen Rat des Kantons Aargau

Der Antrag der SP für eine Standesinitiative zur Abschaffung des Eigenmietwerts ohne die bisherigen Abzugsmöglichkeiten wird vom Grossen Rat mit 91 Nein- und 20 Ja-Stimmen abgelehnt.

Eigenmietwert Aktivitäten

Ab sofort stellen wir Ihnen eine Liste der bisherigen Aktivitäten im Bereich Eigenmietwert zur Verfügung. Diese enthält jeweils einen Link zur entsprechenden Quelle.

Übergabe

Am 10. Mai 2016 um 09.45 Uhr haben wir die Petition offiziell dem Grossratspräsidenten, Herrn Marco Hardmeier übergeben.

Der Bericht in den AZ-Medien am 11. Mai:

uebergabe-am-10.05.2016
Jetzt zeigt sich das Haus fröhlich, weil über 6’000 Petitionäre dem Aufruf gefolgt sind und die Petition eben ihren Adressaten gefunden hat.

Die Petition wurde der grossrätlichen Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) zugewiesen. Diese wird voraussichtlich im August über die Petition beraten.

Wenn das Haus nur schon das Wort Eigenmietwert hört, könnte es laut schreien.
Wenn das Haus nur schon das Wort Eigenmietwert hört, könnte es laut schreien.

Interessierte können den gesamten Inhalt der an den Grossratspräsidenten abgegebenen Petition einsehen und einzelne Teile nach Bedarf als PDF herunterladen.

11.04.2016 in der Aargauerzeitung

Rentner Richner verlangt Härtefall-Regelung

Das Stimmvolk des Kantons Aargau lehnt die Vorlage über den Wegfall des Steueranteils bei den Grundbuchabgaben mit 43.3% Ja-Stimmen gegenüber 56.7% Nein-Stimmen ab.

Das Komitee Eigenmietwert-Nein dankt allen, die ein „Nein“ in die Urne gelegt und zum Erfolg beigetragen haben.

HEV Schweiz-Talk mit Hans Egloff & Martin Schmid

Gesprächsrunde zum Thema Eigenmietwert

Interessierte können den gesamten Inhalt der an den Grossratspräsidenten abgegebenen Petition einsehen und einzelne Teile nach Bedarf als PDF herunterladen.

Eigenmietwerterhöhung führt zu Härtefällen

Seit Beginn der Kampagne gegen die Eigenmietwerterhöhung haben sich bei mir Menschen gemeldet, die durch diese Erhöhung in ernsthafte finanzielle Nöte geraten sind. Das durch mich gebildete ‚Komitee Eigenmietwert-Nein‘ hat sich in der Folge intensiv mit dieser Problematik beschäftigt. Dabei haben wir festgestellt, dass unsere Nachbar-Kantone Zürich und Luzern, aber auch St. Gallen und Graubünden Regelungen für solche Härtefälle geschaffen haben.

Wir fragen uns, weshalb sich der Grosse Rat nicht die Mühe genommen hat, zu prüfen, welche Auswirkungen die Eigenmietwerterhöhung haben könnte und wie Härtefälle entschärft werden könnten. Das Beispiel des Kantons Zürich, welcher seine Regelung schon seit 1999 anwendet, zeigt, dass eine nachhaltige Lösung für Betroffene möglich ist. Diese ist zudem vom Bund anerkannt.

In der Folge haben wir die Zürcher Praxis genauer unter die Lupe genommen. Damit Sie selber feststellen können, ob Sie im Kanton Zürich als Härtefall eingestuft würden, haben wir den Härtefall-Rechner entwickelt. Dieser ist ab sofort online verfügbar. Sie können Ihre Zahlen im Formular eingeben und erhalten unverzüglich das Resultat. Wenn Sie am Schluss Ihre E-Mail-Adresse eingeben, wird Ihnen das Ergebnis automatisch per E-Mail zugestellt.

Bei der Übergabe der Petition an den Grossratspräsidenten werden wir unter Anderem fordern, dass auch der Kanton Aargau eine entsprechende Härtefall-Regelung einrichtet.

Walter Richner
Komitee Eigenmietwert-Nein

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